Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Videoüberwachung nutzen Vorgang: OM 5016/16 OBR 6; V 1575/16 OBR 6; ST 838/16 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entweder durch eigene Mittel oder die Bahn zu bitten, dem Vandalismus im Höchster Bahnhof mit einer Videoüberwachung vorzubeugen oder zumindest die Tatverfolgung durch die Aufzeichnungen im Bahnhof zu verbessern. Begründung: Die 5 Aufzüge im Höchster Bahnhof werden laut der Deutschen Bahn durch mutwillige Gewalt zerstört. Der Konzernbevollmächtigte schreibt in einem Brief zum gleichen Thema: "Das in Frankfurt Höchst erreichte Ausmaß dieser Art von Gewalteinwirkung ist höher als erwartet." Der Schutz der Aufzüge und die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen, sowie Personen mit Kinderwägen oder schweren Gepäckstücken ist daher höher anzusehen, als die Nachteile die mit einer Videoüberwachung einhergeht. Der Höchster Bahnhof, ein Durchgangsbahnhof der Kategorie 3, zählt zu den 300 größten Bahnhöfen in Deutschland (von 5.400 Bahnhöfen Gesamt) und ist der ÖPNV-Knotenpunkt für den Frankfurter Westen. Eine Videoüberwachung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Reisenden. Jedes Bürogebäude, jeder Kassenautomat im Parkhaus ist mittlerweile videoüberwacht. Auch das Stadion, jeder Linienbus oder fast alle großen Straßenkreuzungen. Nur ein öffentlicher Ort mit mehr als 100.000 Fahrgästen jährlich ist hier ein blinder Fleck. Das klingt grotesk und steht in keinem Zusammenhang zum Schutz der Fahrgäste und der Einrichtungen im Höchster Bahnhof. Die Prävention und die Aufklärung von Straftaten, die durch eine Videoüberwachung ermöglicht und erleichtert wird, sollte gerade nach den Problemen in Höchst gefordert werden.
Inhalt
Antrag vom 17.01.2017, OF 299/6
Betreff: Höchst: Aufzüge im Bahnhof - Videoüberwachung nutzen Vorgang: OM 5016/16 OBR 6; V 1575/16 OBR 6; ST 838/16
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, entweder durch eigene Mittel oder die Bahn zu bitten, dem Vandalismus im Höchster Bahnhof mit einer Videoüberwachung vorzubeugen oder zumindest die Tatverfolgung durch die Aufzeichnungen im Bahnhof zu verbessern.
Begründung: Die 5 Aufzüge im Höchster Bahnhof werden laut der Deutschen Bahn durch mutwillige Gewalt zerstört. Der Konzernbevollmächtigte schreibt in einem Brief zum gleichen Thema: "Das in Frankfurt Höchst erreichte Ausmaß dieser Art von Gewalteinwirkung ist höher als erwartet." Der Schutz der Aufzüge und die Beförderung von mobilitätseingeschränkten Personen, sowie Personen mit Kinderwägen oder schweren Gepäckstücken ist daher höher anzusehen, als die Nachteile die mit einer Videoüberwachung einhergeht. Der Höchster Bahnhof, ein Durchgangsbahnhof der Kategorie 3, zählt zu den 300 größten Bahnhöfen in Deutschland (von 5.400 Bahnhöfen Gesamt) und ist der ÖPNV-Knotenpunkt für den Frankfurter Westen. Eine Videoüberwachung ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherheit der Reisenden. Jedes Bürogebäude, jeder Kassenautomat im Parkhaus ist mittlerweile videoüberwacht. Auch das Stadion, jeder Linienbus oder fast alle großen Straßenkreuzungen. Nur ein öffentlicher Ort mit mehr als 100.000 Fahrgästen jährlich ist hier ein blinder Fleck. Das klingt grotesk und steht in keinem Zusammenhang zum Schutz der Fahrgäste und der Einrichtungen im Höchster Bahnhof. Die Prävention und die Aufklärung von Straftaten, die durch eine Videoüberwachung ermöglicht und erleichtert wird, sollte gerade nach den Problemen in Höchst gefordert werden.Hauptvorlage: Antrag vom 01.01.2017, OF 284/6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Januar 2017 brachte CDU im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.01.2017 im OBR 6 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 5016 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP, REP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung)