Pakt für den Nachmittag in der nachschulischen Betreuung im Nordend
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Gründe zu prüfen, warum im Schuljahr 2020/2021 keine neuen Schulen in den Pakt für den Nachmittag aufgenommen wurden. Ziel ist es, die Ursachen für die mangelnde Nutzung des Angebots zu identifizieren und mögliche Lösungen zu finden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, warum im Schuljahr 2020/2021 keine neuen Schulen im Pakt für den Nachmittag aufgenommen wurden, obwohl der Pakt für den Nachmittag "allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen" anbietet.
Dabei sollten folgende Fragen prioritär beantwortet werden:
- Gibt es Erkenntnisse, warum Schulen das Angebot "Pakt für den Nachmittag" nicht wahrnehmen, obwohl großer Mangel an Angeboten für die nachschulische Betreuung herrscht?
- Ist die mangelnde Resonanz ein finanzielles, personelles oder räumliches Problem? Kann dem Abhilfe geschaffen werden?
- Welche Erfahrungswerte gibt es in Bezug auf den Pakt für den Nachmittag? Wo wird Verbesserungspotential gesehen?
Angesichts fehlender nachschulischen Betreuung ist kaum nachzuvollziehen, warum Schulen das Angebot des Paktes für den Nachmittag nicht wahrnehmen - der B83: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - ist auch kein Grund zu entnehmen, warum dieser "Pakt" nicht angenommen wird. Daher wäre es für die nachhaltige und bedarfsdeckende Entwicklung von Betreuungsplätzen wichtig, festzustellen, welche Gründe vorliegen, ob diese behoben werden können oder ob der Pakt für den Nachmittag schlicht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer nicht entspricht.
Begründung
nachschulischen Betreuung im Nordend Vorgang: B 83/22 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, warum im Schuljahr 2020/2021 keine neuen Schulen im Pakt für den Nachmittag aufgenommen wurden, obwohl der Pakt für den Nachmittag "allen Kindern der jeweiligen Schule verlässliche Angebote von 07:30 Uhr bis maximal 17 Uhr inklusive Ferienprogramm bei 25 Schließtagen" anbietet. Dabei sollten folgende Fragen prioritär beantwortet werden:
- Gibt es Erkenntnisse, warum Schulen das Angebot "Pakt für den Nachmittag" nicht wahrnehmen, obwohl großer Mangel an Angeboten für die nachschulische Betreuung herrscht?
- Ist die mangelnde Resonanz ein finanzielles, personelles oder räumliches Problem? Kann dem Abhilfe geschaffen werden?
- Welche Erfahrungswerte gibt es in Bezug auf den Pakt für den Nachmittag? Wo wird Verbesserungspotential gesehen? Angesichts fehlender nachschulischen Betreuung ist kaum nachzuvollziehen, warum Schulen das Angebot des Paktes für den Nachmittag nicht wahrnehmen - der B83: Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main - ist auch kein Grund zu entnehmen, warum dieser "Pakt" nicht angenommen wird. Daher wäre es für die nachhaltige und bedarfsdeckende Entwicklung von Betreuungsplätzen wichtig, festzustellen, welche Gründe vorliegen, ob diese behoben werden können oder ob der Pakt für den Nachmittag schlicht den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer nicht entspricht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Mai 2022Sie sind hierOFOF 298/3Pakt für den Nachmittag in der nachschulischen Betreuung im NordendOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Juni 2022OMOM 2282Pakt für den Nachmittag in der nachschulischen Betreuung im NordendDirektanregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 2544Pakt für den Nachmittag in der nachschulischen Betreuung im NordendStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme