Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße Der Kreisel am Ende der Grillparzerstraße ist mit einem gepflasterten Randstreifen versehen, auf dem das einhüftige Parken gestattet ist. Auf der stadtauswärts führenden Ostseite ergeben sich dadurch keine Probleme; der westliche Rand des Platzes ist aber viel zu schmal, weil auf dieser Fahrbahn bereits Fahrzeuge entlang des Trottoires parken. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem platzbegrenzenden Randstreifen der Grünanlage verengt selbst bei einhüftigem Parken die Fahrbahn so sehr, dass es häufig Probleme gibt, weil Fahrzeuge wieder zurückstoßen müssen.
Inhalt
Antrag vom 08.06.2017, OF 295/9
Betreff: Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der Grillparzerstraße Der Kreisel am Ende der Grillparzerstraße ist mit einem gepflasterten Randstreifen versehen, auf dem das einhüftige Parken gestattet ist. Auf der stadtauswärts führenden Ostseite ergeben sich dadurch keine Probleme; der westliche Rand des Platzes ist aber viel zu schmal, weil auf dieser Fahrbahn bereits Fahrzeuge entlang des Trottoires parken. Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem platzbegrenzenden Randstreifen der Grünanlage verengt selbst bei einhüftigem Parken die Fahrbahn so sehr, dass es häufig Probleme gibt, weil Fahrzeuge wieder zurückstoßen müssen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, das Parken auf der westlichen, stadteinwärts führenden Straße entlang der Grünanlage auf der linken Seite zu unterbinden.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Juni 2017Sie sind hierOFOF 295/9Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der GrillparzerstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Juni 2017OMOM 1844Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der GrillparzerstraßeDirektanregung
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1859Verkehrsbehinderndes Parken auf der Burggrafanlage am Ende der GrillparzerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF