Fahrradbügel Heinestraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufstellung von Fahrradbügeln in der Heinestraße, um die Sicherheit der Fahrräder zu erhöhen und Diebstähle zu reduzieren. Dies soll insbesondere an der Heinestraße 6 und an der Ecke Heinestraße Bornwiesenweg geschehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Bornwiesenweg — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Durchgangsbehinderung auf dem Bornwiesenweg12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung Ecke Bornwiesenweg/Finkenhofstraße04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Fahrradverkehr zum Gymnasium Riedberg fördern17.03.2025 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Bornwiesenweg per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, eine Reihe von Bügeln für Fahrräder, einschließlich Lastenfahrräder, auf dem Gehweg vor der Heinestraße 6 und an der Ecke Heinestraße Bornwiesenweg aufzustellen (Durchgängigkeit für Fußgänger und Kinder beachten).
Begründung
Anwohner haben darauf hingewiesen, dass es in der gesamten Heinestraße, einschließlich den Kreuzungsbereichen, keine Fahrradbügel gibt. Vermehrte Fahrraddiebstähle sind die Folge. Neben den oben genannten Orten (siehe Bilder) gibt es auch eine Reihe weiterer Standortmöglichkeiten auf Grund des - teilweise - sehr breiten Gehweges.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Mai 2022Sie sind hierOFOF 291/3Fahrradbügel HeinestraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2022OMOM 2278Fahrradbügel HeinestraßeDirektanregung
- 16. September 2022STST 2168Fahrradbügel HeinestraßeStellungnahme
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 46 WochenSTST 890Fahrradbügel HeinestraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme