Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise der Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen vom Land wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommen. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigte Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter/innen ersetzt werden, und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert. Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und Grüne im Land beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben werden. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohem Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau hier nicht kippt. Dies ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der BI Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaften GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten, um u.a. das Image der "Golan-Höhen", wie im Volksmund der Bügel genannt wird, aufzubessern. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung.
Inhalt
Antrag vom 02.09.2015, OF 286/15
Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich im Hessischen Städtetag und beim Land Hessen dafür einzusetzen, dass für problematische Wohnsiedlungen wie beispielsweise der Ben-Gurion-Ring/Am Bügel eine Befreiung von der zukünftigen vom Land wiedereingeführten Fehlbelegungsabgabe eingeführt oder entsprechend bereits im Vorfeld beantragt wird. Die Fehlbelegungsabgabe trifft hier Mieter der unteren bis mittleren Einkommen. Diese Personen sind aber eminent wichtig im Hinblick auf eine positive ausgleichende Mischung der dortigen Bevölkerungsstruktur. Es steht zu befürchten, dass mit der Einführung der Fehlbelegungsabgabe ein steigender Wegzug dieser für eine gesunde Bevölkerungsstruktur benötigte Mietergruppe einhergeht und diese durch weitere sozial- und bindungsschwache Mieter/innen ersetzt werden, und der Bügel und sein Umfeld damit an Attraktivität verliert.
Begründung: Im Juni 2011 wurde die Fehlbelegungsabgabe von der damaligen Landesregierung abgeschafft. CDU und Grüne im Land beabsichtigen aktuell, noch in diesem Jahr zu Gunsten des sozialen Wohnungsbaus die Fehlbelegungsabgabe wieder einzuführen. Grundsätzlich ist gegen eine maßvolle Einführung der Abgabe in Hessen nichts einzuwenden, wenn diese in attraktiven Wohnlagen und Gebäuden erhoben werden. Jedoch in Siedlungen mit vielfältigen Problemlagen und einem hohem Anteil von Sozialwohnungen kann diese Abgabe konterkarierend wirken. Der Ortsbeirat hat sich daher in der Vergangenheit stets gegen die Fehlbelegungsabgabe im Bereich des Ben-Gurion-Ringes bzw. Wohngebiet Am Bügel eingesetzt, damit das Bevölkerungsniveau hier nicht kippt. Dies ist durch Wegfall der Abgabe in 2011 und durch stetige gute Zusammenarbeit mit der BI Am Bügel und der Wohnungsbaugesellschaften GWH dann auch gelungen, das Wohnumfeld zu verbessern. Mit der Aufnahme des Areals in das Projekt "Soziale Stadt" ist ein richtiger Weg beschritten, um u.a. das Image der "Golan-Höhen", wie im Volksmund der Bügel genannt wird, aufzubessern. Die vom Ortsbeirat geforderte zukünftige Befreiung von der Fehlbelegungsabgabe wäre ein wichtiger Baustein zum Erhalt bzw. Aufwertung der Siedlungsstruktur und seiner Bevölkerung.Beratung im Ortsbeirat: 15
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2015Sie sind hierOFOF 286/15Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erhebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2015OAOA 663Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erhebenAnregung
- 15. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 288Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme