Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 288
Betreff: Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erheben Das Land Hessen hat inzwischen am 30.11.2015 das Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz- FBAG) verabschiedet. Eine Befreiung einzelner Wohngebiete von der Erhebung der Abgabe sieht das FBAG nicht vor. Darüber hinaus konnte in der Vergangenheit nicht beobachtet werden, dass es wegen der Erhebung der Fehlbelegungsabgabe zu einem Auszug von Mietern gekommen ist, die aufgrund ihres Einkommens oder ihrer sozialen Kompetenz eine ausgleichende Funktion innerhalb der Wohngebiete einnehmen. Da es für jeden Auszug multikausale Zusammenhänge gibt, kann die Ursache für einen Auszug nicht generell auf die Erhebung der Abgabe zurückgeführt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2015OFOF 286/15Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erhebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. September 2015OAOA 663Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erhebenAnregung
- 15. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 288Keine Fehlbelegungsabgabe im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring/Am Bügel erhebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab