Blindenleitsystem am Bahnhof Rödelheim
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Rödelheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Der Magistratsbericht B 526 wird zurückgeweiesen, da er inhaltlich falsch ist. 2.) Der Magistrat wird beauftragt: - mit der Deutschen Bahn über ein richtlinienkonformes Blindenleitsystem in der Unterführung zu verhandeln - das Blindenleitsystem auf dem Platz so zu gestalten, dass es in gerader Linie zur Treppe führt. Begründung: Im Bericht wird behauptet, dass die Unterführung auf Basis des Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung und der DIN 32984 erstellt wurde. Dies ist falsch. Der Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" behandelt diesen Fall nicht, sodass er nicht herangezogen werden kann. Ein Auszug aus der DIN 32984 ist im Anhang beigefügt. Danach kann in einfachen, klar strukturierten Unterführungen auf ein Blindenleitsystem verzichtet werden. Die Unterführung am Bahnhof Rödelheim ist aber alles andere als einfach strukturiert (5 Treppen, 3 Aufzüge und 2 Rampen). Daher können die Wände auch nicht als Leitlinien dienen, die Wände führen z.B. nicht zu den Treppen auf der Ostseite. In der DIN 32984 ist festgelegt, das ab einer Tunnelbreite größer als 4 m Auffindestreifen nötig sind. Der Tunnel in Rödelheim hat eine Breite von 5 m. In der DIN 32984 ist weiterhin festgelegt, dass der Auffindestreifen zum Taster des Aufzuges führen soll. Das vorhandene Aufmerksamkeitsfeld ist aber fälschlicherweise vor der Aufzugtür und nicht vor dem Taster angebracht. Das Blindenleitsystem auf dem Platz führt nach wie vor zur Rampe mit einem Abzweig zur Treppe. Dies ist nicht nur ärgerlich, da es die darauf angewiesenen Menschen zum Zick-zack-Laufen zwingt, sondern auch gefährlich, da die Rampe auch von Radfahrern benutzt wird. Auszug aus der DIN 32984:
Inhalt
Antrag vom 18.02.2013, OF 276/7
Betreff: Blindenleitsystem am Bahnhof Rödelheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1.) Der Magistratsbericht B 526 wird zurückgeweiesen, da er inhaltlich falsch ist. 2.) Der Magistrat wird beauftragt: - mit der Deutschen Bahn über ein richtlinienkonformes Blindenleitsystem in der Unterführung zu verhandeln - das Blindenleitsystem auf dem Platz so zu gestalten, dass es in gerader Linie zur Treppe führt.
Begründung: Im Bericht wird behauptet, dass die Unterführung auf Basis des Leitfadens "Unbehinderte Mobilität" der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung und der DIN 32984 erstellt wurde. Dies ist falsch. Der Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" behandelt diesen Fall nicht, sodass er nicht herangezogen werden kann. Ein Auszug aus der DIN 32984 ist im Anhang beigefügt. Danach kann in einfachen, klar strukturierten Unterführungen auf ein Blindenleitsystem verzichtet werden. Die Unterführung am Bahnhof Rödelheim ist aber alles andere als einfach strukturiert (5 Treppen, 3 Aufzüge und 2 Rampen). Daher können die Wände auch nicht als Leitlinien dienen, die Wände führen z.B. nicht zu den Treppen auf der Ostseite. In der DIN 32984 ist festgelegt, das ab einer Tunnelbreite größer als 4 m Auffindestreifen nötig sind. Der Tunnel in Rödelheim hat eine Breite von 5 m. In der DIN 32984 ist weiterhin festgelegt, dass der Auffindestreifen zum Taster des Aufzuges führen soll. Das vorhandene Aufmerksamkeitsfeld ist aber fälschlicherweise vor der Aufzugtür und nicht vor dem Taster angebracht. Das Blindenleitsystem auf dem Platz führt nach wie vor zur Rampe mit einem Abzweig zur Treppe. Dies ist nicht nur ärgerlich, da es die darauf angewiesenen Menschen zum Zick-zack-Laufen zwingt, sondern auch gefährlich, da die Rampe auch von Radfahrern benutzt wird. Auszug aus der DIN 32984:Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 07.12.2012, B 526 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2012BB 526Mängel am Bahnhof Rödelheim beseitigenMagistratsbericht
- 18. Februar 2013Sie sind hierOFOF 276/7Blindenleitsystem am Bahnhof RödelheimOrtsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Zurückweisung) bei Enthaltung SPD zu 2. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Annahme) bei Enthaltung SPD