Finanzierung der Kosten für die Anbringung der Weihnachtsmarktbeleuchtung
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beschließt, die Kosten für die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach in Höhe von 1.350 EUR aus dem Ortsbeiratsbudget zu erstatten. Dies ist notwendig, da die Montage künftig nur noch durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen kann.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Dem Vereinsring Nieder-Eschbach werden die Kosten für die Anbringung der diesjährigen Weihnachtsbeleuchtung in der Straße Alt-Nieder-Eschbach i.H.v. EUR 1.350 aus dem Ortsbeiratsbudget erstattet.
Begründung
Seit vielen Jahren erfolgt die Anbringung, Demontage, Wartung und Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung in Nieder-Eschbach durch den Vereinsring. Die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH hat den Vereinsring angeschrieben und diese Möglichkeit für die Zukunft untersagt. Die Montage soll nur noch gegen Rechnungsstellung durch die SRM StraßenBeleuchtung Rhein-Main GmbH erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2023Sie sind hierOFOF 270/15Finanzierung der Kosten für die Anbringung der WeihnachtsmarktbeleuchtungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. Dezember 2023OIBOIB 266Finanzierung der Kosten für die Anbringung der WeihnachtsmarktbeleuchtungBudget-Initiative
- 26. April 2024Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 816Finanzierung der Kosten für die Anbringung der WeihnachtsmarktbeleuchtungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme