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Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings

Vorlagentyp: OFBFF
2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Begründung

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 234 vom 26.10.2007 zurückzustellen, bis die nachstehenden Anregungen und Bedenken des Ortsbeirats 8 abgearbeitet sind und eine neue Fassung dem Ortsbeirat vorgelegt wurde.

  1. Titusstraße / Erich-Ollenhauer-Ring 1.1 Es wird eine Lösung entwickelt, wonach eine Wendeschleife erhalten bleibt, in dem sie um eine Fahrspurbreite in Richtung Konstantinstraße verschoben wird. 1.1.1 Dem vorgelegten Plan nach wird auf der Titusbrücke je Fahrtrichtung eine Spur entfallen, die den Rad- und Gehwegen zugeschlagen werden sollen. Insofern verbleibt Raum, die Wendeschleife zu versetzen und die Kurvenradien neu zu gestalten. 1.2 Eine Zu- und Abfahrt zu den Garagen hinter den ersten Häusern in der Tacitusstraße wird in alle Fahrtrichtungen gewährleistet. 1.3 Derzeit kann man vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend am Ende der Titusbrücke linksabbiegend den Garagenhof unmittelbar erreichen. Verläßt man den Garagenhof, ist die bestehende Wendeschleife nützlich, um in ost-westliche Richtung abzufahren. Werden, wie geplant Fahrbahnflächen und die Wendeschleife weggenommen, ist ein Einreihen besonders in die Fahrspur zur Konstantinstraße hin erschwert. Es wird dann Komplikationen geben, wenn Verkehr aus der Konstantinstraße nach links zum Erich-Ollenhauer-Ring will aber nicht abfließen kann und die Fußgängerfurt verstellt. Für den Fall, dass der Wegfall der Wendschleife unumgänglich ist, wird das Linksabbiegen von der Titusstraße in die Konstantinstraße möglich gemacht. 1.4 Das Verkehrszeichen 209 - Gebot des Rechtsabbiegens an der Titus- / Heddernheimer Landstraße wird entfernt. 1.4.1 Wer das Ziel Domitianstraße von der oberen Heddernheimer Landstraße erreichen will wird an der Einmündung die Titusstraße durch ein Gebotsschild nach rechts in die Titusstraße gelenkt. Die südlich gelegene Cohausen- und die Habelstraße sind von der Titusstraße aus, da Einbahnstraßen, nicht zu erreichen. Wäre an der Konstantinstraße ein Linksabbiegen möglich, würde der Ortsunkundige bis zur Straße In der Römerstadt geschickt werden und verlöre damit jede Orientierung. Kann er aber mittels der Wendeschleife auf der Titusstraße legal wenden, dann wird er auf ihr einen Kilometer zurückfahren, erreicht so vorschriftsmäßig die untere Domitianstraße. Diese Irrfahrt von zwei Kilometer, die Titusstraße hoch und runter, wegen eines unsinnigen Verkehrszeichens ist nicht nur ökologischer Unsinn. Ortskundige haben sich noch nie an das Gebotsschild gehalten. 1.5 Es ist zu prüfen, ob auf der Titusbrücke in beide Fahrtrichtungen jeweils vier bis fünf Parkplätze statt der angedachten Aufpflasterungen der weggenommenen Fahrspuren geschaffen werden können. 1.5.1 Die Mieter der Grundstücke Titusstraße 69 - 71 benötigen Parkraum mindestens zum Be-und Entladen, denn dort ist seit Jahren absolutes Halteverbot. 1.6 Der Magistrat stellt fest und nennt die Kosten, ob es möglich ist, den von der Ernst-Kahn-Straße in Tieflage ankommenden Fuß- und Radweg unter der Titusbrücke hindurch zu führen, entlang den Töpferöfen zu der Parkbucht nahe dem Heddernheimer Steg. 1.6.1 Zumindest bei Tageslicht ist diese Wegeführung eine interessante Alternative abseits des fließenden Verkehrs. Unliebsame Vorfälle innerhalb der heutigen Strecke in Tieflage hielten sich bislang in Grenzen. Die Einfahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring auf die Titusbrücke war schon bislang nicht unproblematisch. Gewiss wird der geplante engere Kurvenradius zu langsamerer Fahrweise anhalten. Dennoch bleibt das Problem der schnellen Fahrer vom Erich-Ollenhauer-Ring beim Abbiegen auf die Titusbrücke. Immerhin soll es statt der bislang zwei Spuren von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Titusbrücke künftig nur noch eine eben. Es wird ungemütlich werden. Insofern macht es Sinn, nicht ausschließlich die angedachte oberirdische Rad- und Gehweg-Führung in Höhe der Titusbrücke benutzen zu müssen.
  2. Gehweg und Radwegemaße 2.1 Die vorgelegte Planung sieht für Geh- wie Radwege jeweils eine Breite von 2,00 m vor. Da davon ausgegangen werden darf, daß die Radwegnutzung im Erich-Ollenhauer-Ring auch und gerade in der Gegenrichtung größer sein wird als die der Fußgänger, sollten Breiten für Fußgänger von 1,50 und für Radfahrer 2,50 m vorgehalten werden, soweit es sich um Neuanlagen handelt.
  3. Soweit in Höhe von Stichstraßen die Mittelinseln aufgeschnitten werden ist Stauraum für mindestens zwei Fahrzeuge dort auf separater Abbiegespur zu schaffen, wo dies die Gesamtbreite einer Straße hergibt und es keine Wende schleifen mehr gibt. 3.1 Es gibt Verkehrsspitzen, die den abbiegenden wie auch den einbiegenden Verkehr aus Stichstraßen erschweren werden. Um den Verkehr auf den wenigen Straßen in der Nordweststadt nicht zu Erliegen zu bringen, und es keine Ausweichstrecken gibt, sollten wenigstens in kleinem Rahmen Abbiegespuren angelegt werden, erst recht dann, wenn Stichstraßen links und rechts auf gleicher Höhe liegen.
  4. Der Bau der Praunheimer Umfahrung. Diese Straße wird aus dem Tunnel kommend auf den Knotenpunkt Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Hammarskjöldring treffen. Es ist zu prüfen, ob an dieser Stelle ein Verkehrskreisel alle heutigen und künftigen Fahrbeziehungen aufnehmen kann und inwieweit bei der Einmündung Hammarskjöldring in den Erich-Ollenhauer-Ring die Rad- und Gehwegführung bereits für die Zukunft gebaut wird. 4.1 Ein Verkehrskreisel an dieser Stelle könnte schon heute die Fahrgeschwindigkeiten vor allem im Erich-Ollenhauer-Ring spürbar reduzieren. Bei kluger Planung könnten zudem Baukosten eingespart werden.

Inhalt

Antrag vom 14.02.2008, OF 256/8

Betreff:

Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 234 vom 26.10.2007 zurückzustellen, bis die nachstehenden Anregungen und Bedenken des Ortsbeirats 8 abgearbeitet sind und eine neue Fassung dem Ortsbeirat vorgelegt wurde.

  1. Titusstraße / Erich-Ollenhauer-Ring 1.1 Es wird eine Lösung entwickelt, wonach eine Wendeschleife erhalten bleibt, in dem sie um eine Fahrspurbreite in Richtung Konstantinstraße verschoben wird. 1.1.1 Dem vorgelegten Plan nach wird auf der Titusbrücke je Fahrtrichtung eine Spur entfallen, die den Rad- und Gehwegen zugeschlagen werden sollen. Insofern verbleibt Raum, die Wendeschleife zu versetzen und die Kurvenradien neu zu gestalten. 1.2 Eine Zu- und Abfahrt zu den Garagen hinter den ersten Häusern in der Tacitusstraße wird in alle Fahrtrichtungen gewährleistet. 1.3 Derzeit kann man vom Erich-Ollenhauer-Ring kommend am Ende der Titusbrücke linksabbiegend den Garagenhof unmittelbar erreichen. Verläßt man den Garagenhof, ist die bestehende Wendeschleife nützlich, um in ost-westliche Richtung abzufahren. Werden, wie geplant Fahrbahnflächen und die Wendeschleife weggenommen, ist ein Einreihen besonders in die Fahrspur zur Konstantinstraße hin erschwert. Es wird dann Komplikationen geben, wenn Verkehr aus der Konstantinstraße nach links zum Erich-Ollenhauer-Ring will aber nicht abfließen kann und die Fußgängerfurt verstellt. Für den Fall, dass der Wegfall der Wendschleife unumgänglich ist, wird das Linksabbiegen von der Titusstraße in die Konstantinstraße möglich gemacht. 1.4 Das Verkehrszeichen 209 - Gebot des Rechtsabbiegens an der Titus- / Heddernheimer Landstraße wird entfernt. 1.4.1 Wer das Ziel Domitianstraße von der oberen Heddernheimer Landstraße erreichen will wird an der Einmündung die Titusstraße durch ein Gebotsschild nach rechts in die Titusstraße gelenkt. Die südlich gelegene Cohausen- und die Habelstraße sind von der Titusstraße aus, da Einbahnstraßen, nicht zu erreichen. Wäre an der Konstantinstraße ein Linksabbiegen möglich, würde der Ortsunkundige bis zur Straße In der Römerstadt geschickt werden und verlöre damit jede Orientierung. Kann er aber mittels der Wendeschleife auf der Titusstraße legal wenden, dann wird er auf ihr einen Kilometer zurückfahren, erreicht so vorschriftsmäßig die untere Domitianstraße. Diese Irrfahrt von zwei Kilometer, die Titusstraße hoch und runter, wegen eines unsinnigen Verkehrszeichens ist nicht nur ökologischer Unsinn. Ortskundige haben sich noch nie an das Gebotsschild gehalten. 1.5 Es ist zu prüfen, ob auf der Titusbrücke in beide Fahrtrichtungen jeweils vier bis fünf Parkplätze statt der angedachten Aufpflasterungen der weggenommenen Fahrspuren geschaffen werden können. 1.5.1 Die Mieter der Grundstücke Titusstraße 69 - 71 benötigen Parkraum mindestens zum Be-und Entladen, denn dort ist seit Jahren absolutes Halteverbot. 1.6 Der Magistrat stellt fest und nennt die Kosten, ob es möglich ist, den von der Ernst-Kahn-Straße in Tieflage ankommenden Fuß- und Radweg unter der Titusbrücke hindurch zu führen, entlang den Töpferöfen zu der Parkbucht nahe dem Heddernheimer Steg. 1.6.1 Zumindest bei Tageslicht ist diese Wegeführung eine interessante Alternative abseits des fließenden Verkehrs. Unliebsame Vorfälle innerhalb der heutigen Strecke in Tieflage hielten sich bislang in Grenzen. Die Einfahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring auf die Titusbrücke war schon bislang nicht unproblematisch. Gewiss wird der geplante engere Kurvenradius zu langsamerer Fahrweise anhalten. Dennoch bleibt das Problem der schnellen Fahrer vom Erich-Ollenhauer-Ring beim Abbiegen auf die Titusbrücke. Immerhin soll es statt der bislang zwei Spuren von der Rosa-Luxemburg-Straße zur Titusbrücke künftig nur noch eine eben. Es wird ungemütlich werden. Insofern macht es Sinn, nicht ausschließlich die angedachte oberirdische Rad- und Gehweg-Führung in Höhe der Titusbrücke benutzen zu müssen.
  2. Gehweg und Radwegemaße 2.1 Die vorgelegte Planung sieht für Geh- wie Radwege jeweils eine Breite von 2,00 m vor. Da davon ausgegangen werden darf, daß die Radwegnutzung im Erich-Ollenhauer-Ring auch und gerade in der Gegenrichtung größer sein wird als die der Fußgänger, sollten Breiten für Fußgänger von 1,50 und für Radfahrer 2,50 m vorgehalten werden, soweit es sich um Neuanlagen handelt.
  3. Soweit in Höhe von Stichstraßen die Mittelinseln aufgeschnitten werden ist Stauraum für mindestens zwei Fahrzeuge dort auf separater Abbiegespur zu schaffen, wo dies die Gesamtbreite einer Straße hergibt und es keine Wende schleifen mehr gibt. 3.1 Es gibt Verkehrsspitzen, die den abbiegenden wie auch den einbiegenden Verkehr aus Stichstraßen erschweren werden. Um den Verkehr auf den wenigen Straßen in der Nordweststadt nicht zu Erliegen zu bringen, und es keine Ausweichstrecken gibt, sollten wenigstens in kleinem Rahmen Abbiegespuren angelegt werden, erst recht dann, wenn Stichstraßen links und rechts auf gleicher Höhe liegen.
  4. Der Bau der Praunheimer Umfahrung. Diese Straße wird aus dem Tunnel kommend auf den Knotenpunkt Erich-Ollenhauer-Ring mit dem Hammarskjöldring treffen. Es ist zu prüfen, ob an dieser Stelle ein Verkehrskreisel alle heutigen und künftigen Fahrbeziehungen aufnehmen kann und inwieweit bei der Einmündung Hammarskjöldring in den Erich-Ollenhauer-Ring die Rad- und Gehwegführung bereits für die Zukunft gebaut wird. 4.1 Ein Verkehrskreisel an dieser Stelle könnte schon heute die Fahrgeschwindigkeiten vor allem im Erich-Ollenhauer-Ring spürbar reduzieren. Bei kluger Planung könnten zudem Baukosten eingespart werden. Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 234 Nebenvorlage: Antrag vom 07.04.2008, OF 279/8 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Oktober 2007MM 234Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-RingsMagistratsvortrag
  2. 14. Februar 2008Sie sind hier
    OFOF 256/8Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings
    Ortsbeiratsantrag · BFF

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 19 · 14.02.2008
TO I, TOP 10
Beraten
Anregung OA 605 2008 1. Der Vorlage M 234 wird unter Hinweis auf OA 605 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 239/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 256/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPREP
Ablehnung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / Ziffer 1)
Enthaltung:
LinkeSPDFDPBFF
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF zu Ziffer 2. - 4.: CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und BFF zu 4. Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 20 · 13.03.2008
TO I, TOP 7
Beraten
Die Vorlage OF 256/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 21 · 17.04.2008
TO I, TOP 6
Erledigt
Anregung OA 639 2008 1. Die Vorlage OF 256/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 279/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 279/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Enthaltung:
Linke
zu 2 / Rest)
Zustimmung:
CDUSPDFDPBFFREP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziff. 1.1 und 1.2 der Vorlage: Annahme bei Enthaltung LINKE. zum Rest der Vorlage: CDU, SPD, FDP, BFF und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

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