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Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings

Vorlagentyp: OFCDUSPD
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Zu 1.) Von Heddernheim kommend ist unmittelbar vor der Titusbrücke an der Einmündung Titus- /Konstantinstraße das Linksabbiegen verboten (durchgezogene Fahrbahnmarkierungslinie). Fahrzeuge, die in die Konstantinstraße einbiegen möchten, müssten bei Wegfall der Wendemöglichkeit das Nordwestzentrum einmal komplett umrunden. Eine vergleichbare Situation ergibt sich ebenfalls an allen anderen Knotenpunkten, da die in entgegen gesetzte Richtungen führenden Fahrspuren sämtlicher Zuwege zum Erich-Ollenhauer-Ring baulich durch befestigte Mittelstreifen von einander getrennt sind. Das Auf- bzw. Abfahren ist somit für Anwohner nur in bzw. aus einer der beiden Fahrtrichtungen möglich. Anwohner, die ein Ziel in entgegen gesetzter Fahrtrichtung ansteuern wollten, müssten nach Wegfall der Wendemöglichkeit jeweils eine Umrundung des Nordwestzentrums in Kauf nehmen. Das ist angesichts der damit verbundenen zusätzlichen Umweltbelastung, der zeitaufwändigen Umwege und des unnötig gesteigerten Verkehrsaufkommens auf dem Erich-Ollenhauer-Ring weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen, auch im Hinblick auf die am Erich-Ollenhauer-Ring ansässige Kindertagesstätte.

Zu 2.) Mit Hilfe der vorgeschlagenen Wegführung kann der Fahrrad- und Fußgängerverkehr, der sich von der Ernst-Kahn-Straße kommend bereits abseits des Rings befindet (Unterführung unter Auf-/Abfahrt L 3004), über eine längere Strecke hinweg vom Kfz-Verkehr ferngehalten und die Verkehrssicherheit an der Einmündung zur Titusbrücke deutlich verbessert werden.

Zu 3.) Nach der derzeitigen Planung befinden sich die Überwege über die Abbiegerspur Richtung Rosa-Luxemburg-Straße in einer unübersichtlichen Kurve. Die Fußgänger und Radfahrer, die die Überwege in Ost-West-Richtung nutzen, sind an dieser Stelle gefährdet. Die Verkehrsteilnehmer aus der Ernst-Kahn-Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße können nur mit deutlich verminderter Geschwindigkeit die Kurve befahren. Die Verkehrsteilnehmer, die aus der Ernst-Kahn-Straße in den Erich-Ollenhauer-Ring einfahren wollen, müssen kurz vor dem erreichen der Sichtlinie auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beidseitig benutzbare Überwege achten. Damit wird der Verkehrfluss vermindert. Ferner ist der Abstand zwischen den Überwegen und der Sichtlinie sehr gering, sodass bei längeren Fahrzeugen (z.B. Linienbusse) die Überwege blockiert werden. Außerdem ist kurz vor der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring noch ein Fußgängerüberweg vorgesehen. Mit den oben genannten Erschwernissen wird der Verkehrsfluss vermindert und es ist zu befürchten, dass es in Verkehrsspitzenzeiten zu Rückstaus kommt. Diese Rückstaus werden dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Praunheim verstärkt durch Heddernheim (über die Straße „In der Römerstadt“ und Heddernheimer Kirchstraße) fahren. Eine weitere Beeinträchtigung des Verkehrsflusses ergibt sich für die Verkehrsteilnehmer, die aus dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße einbiegen. Diese Verkehrsteilnehmer müssen auf der kurzen Abbiegerspur, die zugleich die Beschleunigungsspur aus der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring ist, sich in den Verkehrsfluss einfädeln und am Ende der Abbiegerspur auch noch auf den aus beiden Richtungen kommenden Verkehr auf den Fußgänger- und Radfahrüberwegen achten.

Zu 4.) Ein vorgezogener Bau der Ersatzlösungen für die Wendeschleifen wäre auch unabhängig von den weiteren Baumaßnahmen für die Rad- und Fußwege im Erich-Ollenhauer-Ring möglich. Es könnte festgestellt werden, ob der Wegfall der Wendeschleifen tatsächlich die erhoffte Wirkung hätte und ob die geänderte Verkehrsführung von den Autofahrern angenommen wird.

Inhalt

Antrag vom 31.01.2008, OF 247/8

Betreff:

Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings

Der Magistratsvorlage 234 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass 1.) Ersatzlösungen für die an den Mündungen der Titusstraße, der Ernst-Kahn-Straße, der Bernadottestraße und des Hammarskjöldrings in den Erich-Ollenhauer-Ring wegfallenden Wendeschleifen geschaffen werden. Sollte an bestimmten Stichstraßen kein Links- und Rechtsabbiegen möglich sein, sind alternative Lösungen zu prüfen, die kurze Verkehrswege garantieren (z.B. Kreisverkehr).

2.) der Magistrat prüft und berichtet, ob es machbar und sinnvoll ist, dass

die vorgelegte Planung am Knotenpunkt Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring dahingehend geändert wird, dass der bestehende Fußweg unter der Titusbrücke, vom "Römischen Töpferofen" zum "Heddernheimer Steg" führend, zu einem kombinierten Rad- und Fußweg umgestaltet wird (Ersetzen der Treppenstufen durch eine Schräge unter Anpassung der Geländesteigung, angemessene Wegverbreiterung und Beleuchtung).

Ein skizzenhafter Alternativplanungsvorschlag des Ortsbeirats auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung wird vom Ortsvorsteher an die Stadtverordnetenversammlung und das Stadtplanungsamt weitergeleitet.

3.) die Fußgänger- und Radfahrüberwege von der Einmündung Ernst-Kahn-Straße in den Erich-Ollenhauer-Ring um einige Meter von der Einmündung in die Ernst-Kahn-Straße zurückversetzt werden, damit die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss erhöht werden.

4.) die vorgesehenen Umbaumaßnahmen für den Ersatz der Wendeschleifen vor den umfangreichen Baumaßnahmen für den Ausbau der Rad- und Fußweg im Erich-Ollenhauer-Ring erfolgen.

Begründung:

Zu 1.) Von Heddernheim kommend ist unmittelbar vor der Titusbrücke an der Einmündung Titus- /Konstantinstraße das Linksabbiegen verboten (durchgezogene Fahrbahnmarkierungslinie). Fahrzeuge, die in die Konstantinstraße einbiegen möchten, müssten bei Wegfall der Wendemöglichkeit das Nordwestzentrum einmal komplett umrunden. Eine vergleichbare Situation ergibt sich ebenfalls an allen anderen Knotenpunkten, da die in entgegen gesetzte Richtungen führenden Fahrspuren sämtlicher Zuwege zum Erich-Ollenhauer-Ring baulich durch befestigte Mittelstreifen von einander getrennt sind. Das Auf- bzw. Abfahren ist somit für Anwohner nur in bzw. aus einer der beiden Fahrtrichtungen möglich. Anwohner, die ein Ziel in entgegen gesetzter Fahrtrichtung ansteuern wollten, müssten nach Wegfall der Wendemöglichkeit jeweils eine Umrundung des Nordwestzentrums in Kauf nehmen. Das ist angesichts der damit verbundenen zusätzlichen Umweltbelastung, der zeitaufwändigen Umwege und des unnötig gesteigerten Verkehrsaufkommens auf dem Erich-Ollenhauer-Ring weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen, auch im Hinblick auf die am Erich-Ollenhauer-Ring ansässige Kindertagesstätte.

Zu 2.) Mit Hilfe der vorgeschlagenen Wegführung kann der Fahrrad- und Fußgängerverkehr, der sich von der Ernst-Kahn-Straße kommend bereits abseits des Rings befindet (Unterführung unter Auf-/Abfahrt L 3004), über eine längere Strecke hinweg vom Kfz-Verkehr ferngehalten und die Verkehrssicherheit an der Einmündung zur Titusbrücke deutlich verbessert werden.

Zu 3.) Nach der derzeitigen Planung befinden sich die Überwege über die Abbiegerspur Richtung Rosa-Luxemburg-Straße in einer unübersichtlichen Kurve. Die Fußgänger und Radfahrer, die die Überwege in Ost-West-Richtung nutzen, sind an dieser Stelle gefährdet. Die Verkehrsteilnehmer aus der Ernst-Kahn-Straße in Richtung Rosa-Luxemburg-Straße können nur mit deutlich verminderter Geschwindigkeit die Kurve befahren.

Die Verkehrsteilnehmer, die aus der Ernst-Kahn-Straße in den Erich-Ollenhauer-Ring einfahren wollen, müssen kurz vor dem erreichen der Sichtlinie auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beidseitig benutzbare Überwege achten. Damit wird der Verkehrfluss vermindert. Ferner ist der Abstand zwischen den Überwegen und der Sichtlinie sehr gering, sodass bei längeren Fahrzeugen (z.B. Linienbusse) die Überwege blockiert werden.

Außerdem ist kurz vor der Einmündung in den Erich-Ollenhauer-Ring noch ein Fußgängerüberweg vorgesehen.

Mit den oben genannten Erschwernissen wird der Verkehrsfluss vermindert und es ist zu befürchten, dass es in Verkehrsspitzenzeiten zu Rückstaus kommt. Diese Rückstaus werden dazu führen, dass die Verkehrsteilnehmer aus Richtung Praunheim verstärkt durch Heddernheim (über die Straße "In der Römerstadt“ und Heddernheimer Kirchstraße) fahren.

Eine weitere Beeinträchtigung des Verkehrsflusses ergibt sich für die Verkehrsteilnehmer, die aus dem Erich-Ollenhauer-Ring in die Ernst-Kahn-Straße einbiegen. Diese Verkehrsteilnehmer müssen auf der kurzen Abbiegerspur, die zugleich die Beschleunigungsspur aus der Bernadottestraße in den Erich-Ollenhauer-Ring ist, sich in den Verkehrsfluss einfädeln und am Ende der Abbiegerspur auch noch auf den aus beiden Richtungen kommenden Verkehr auf den Fußgänger- und Radfahrüberwegen achten.

Zu 4.) Ein vorgezogener Bau der Ersatzlösungen für die Wendeschleifen wäre auch unabhängig von den weiteren Baumaßnahmen für die Rad- und Fußwege im Erich-Ollenhauer-Ring möglich. Es könnte festgestellt werden, ob der Wegfall der Wendeschleifen tatsächlich die erhoffte Wirkung hätte und ob die geänderte Verkehrsführung von den Autofahrern angenommen wird.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 234 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Oktober 2007MM 234Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-RingsMagistratsvortrag
  2. 31. Januar 2008Sie sind hier
    OFOF 247/8Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings
    Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
  3. 14. Februar 2008OAOA 605Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 234Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 19 · 14.02.2008
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 605 2008 1. Der Vorlage M 234 wird unter Hinweis auf OA 605 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 239/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 256/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPREP
Ablehnung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / Ziffer 1)
Enthaltung:
LinkeSPDFDPBFF
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF zu Ziffer 2. - 4.: CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und BFF zu 4. Einstimmige Annahme

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