Neubaugebiete durch rechtzeitigen und ausreichenden ÖPNV erschließen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
und ausreichenden ÖPNV erschließen Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten,
- wie die Erschließung mit schienegebundenem öffentlichen Nahverkehr neuer Wohngebiete im Frankfurter Nordwesten erfolgen soll und
- ob er die Ansicht vertritt, dass das ÖPNV-Angebot bei Bezug der ersten neuen Wohnungen zur Verfügung stehen soll? Begründung: Unabhängig von Art und Umfang einer neuen Bebauung im Frankfurter Nordwesten ist eine verkehrliche Erschließung nötig. Bei der Vorstellung der M176 erklärte der Planungsdezernent auf eine Frage nach dem Straßennetz, man müsse stärker vom Auto abkommen und andere Wege suchen. Ein anderer Weg ist der schienengebundene öffentliche Nahverkehr. So wurden die U-Bahn Linie 6 (U6), die geplante Regionaltangente West (RTW) und die Stadtschnellbahn Linie 5 (S5) erwähnt. Für die angeblich möglichen 30.000 Neubürger wird rechtzeitig ein leistungsfähiges Verkehrsangebot benötigt. Die U6 ist schon jetzt während des Berufsverkehrs vollkommen ausgelastet, obwohl sie 8-mal in der Stunde verkehrt. Die Frequenz kann maximal auf 12 Verkehre erhöht werden, da die U6 ab Industriehof gemeinsam mit der U7 den U-Bahn-Tunnel benutzt. Die RTW wird halbstündlich (für maximal etwa 600 Fahrgäste) verkehren. Als Zwei-Systemfahrzeug benutzt sie meist Gleise, die schon von anderen Bahnen frequentiert werden. Eine Erhöhung des Taktes ist daher nicht vorgesehen. Die S5 ist - wie die örtlichen Buslinien - schon jetzt im Berufsverkehr überlastet. Der U-Bahnverkehr in Nord-Süd-Richtung (A-Linie) ist inzwischen ebenfalls überlastet, da der Bau des Lückenschlusses der C-Linie zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte, obwohl fertig geplant und vom Land Hessen unterstützt, abgesagt wurde.
Inhalt
Antrag vom 02.01.2018, OF 246/7
Betreff: Neubaugebiete durch rechtzeitigen und ausreichenden ÖPNV erschließen Vorgang: M 176/17 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu berichten,
- wie die Erschließung mit schienegebundenem öffentlichen Nahverkehr neuer Wohngebiete im Frankfurter Nordwesten erfolgen soll und
- ob er die Ansicht vertritt, dass das ÖPNV-Angebot bei Bezug der ersten neuen Wohnungen zur Verfügung stehen soll?
Begründung: Unabhängig von Art und Umfang einer neuen Bebauung im Frankfurter Nordwesten ist eine verkehrliche Erschließung nötig. Bei der Vorstellung der M176 erklärte der Planungsdezernent auf eine Frage nach dem Straßennetz, man müsse stärker vom Auto abkommen und andere Wege suchen. Ein anderer Weg ist der schienengebundene öffentliche Nahverkehr. So wurden die U-Bahn Linie 6 (U6), die geplante Regionaltangente West (RTW) und die Stadtschnellbahn Linie 5 (S5) erwähnt. Für die angeblich möglichen 30.000 Neubürger wird rechtzeitig ein leistungsfähiges Verkehrsangebot benötigt. Die U6 ist schon jetzt während des Berufsverkehrs vollkommen ausgelastet, obwohl sie 8-mal in der Stunde verkehrt. Die Frequenz kann maximal auf 12 Verkehre erhöht werden, da die U6 ab Industriehof gemeinsam mit der U7 den U-Bahn-Tunnel benutzt. Die RTW wird halbstündlich (für maximal etwa 600 Fahrgäste) verkehren. Als Zwei-Systemfahrzeug benutzt sie meist Gleise, die schon von anderen Bahnen frequentiert werden. Eine Erhöhung des Taktes ist daher nicht vorgesehen. Die S5 ist - wie die örtlichen Buslinien - schon jetzt im Berufsverkehr überlastet. Der U-Bahnverkehr in Nord-Süd-Richtung (A-Linie) ist inzwischen ebenfalls überlastet, da der Bau des Lückenschlusses der C-Linie zwischen Ginnheim und Bockenheimer Warte, obwohl fertig geplant und vom Land Hessen unterstützt, abgesagt wurde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2018Sie sind hierOFOF 246/7Neubaugebiete durch rechtzeitigen und ausreichenden ÖPNV erschließenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2018OMOM 2675Neubaugebiete durch rechtzeitigen und ausreichenden ÖPNV erschließenDirektanregung
- 20. April 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 805Neubaugebiete durch rechtzeitigen und ausreichenden ÖPNV erschließenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme