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Tempo 30 in der Nacht auch auf der Friedberger und Eckenheimer Landstraße sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im Nordend

Vorlagentyp: OFGRÜNE
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

Friedberger und Eckenheimer Landstraße sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im Nordend Der Verkehrsminister des Landes Hessen, Florian Rentsch, hat zur Lärmreduzierung ein sofortiges Tempo 30 in der Nacht für die Höhenstraße angeordnet und das Regierungspräsidium gebeten, dies auch für die Eschersheimer Landstraße zu überprüfen

Inhalt

Antrag vom 13.09.2012, OF 244/3

Betreff: Tempo 30 in der Nacht auch auf der Friedberger und Eckenheimer Landstraße sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im Nordend Der Verkehrsminister des Landes Hessen, Florian Rentsch, hat zur Lärmreduzierung ein sofortiges Tempo 30 in der Nacht für die Höhenstraße angeordnet und das Regierungspräsidium gebeten, dies auch für die Eschersheimer Landstraße zu überprüfen Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, den Magistrat zu bitten, dem Verkehrsminister des Landes Hessen, Herrn Rentsch, die Lärmwerte auch für die Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße zwischen Anlagenring und Alleenring zur Prüfung einer Anordnung von Tempo 30 in der Nacht vorzulegen. Und den Landesminister zu bitten, bei der Landespolizei dafür zu sorgen, dass verstärkt Geschwindigkeitskontrollen auf den Hauptverkehrsstraßen des Nordends in der Nacht durchgeführt werden.

Begründung: Gerade die Friedberger Landstraße und die Eckenheimer Landstraße haben zwischen Anlagenring und Alleenring, vergleichbar mit der Höhenstraße, einen sehr engen Querschnitt und vor allem eine sehr dichte Wohnbebauung. So werden auch hier die Lärmwerte sehr hoch sein. Diese können durch Tempo 30 in der Nacht stark reduziert werden, um den Lärmminderungsplan des Landes einhalten zu können. Zudem haben Messungen im Rahmen eines Pilotprojektes extrem hohe Zahlen an Geschwindigkeitsüberschreitungen, in der Nacht ergeben, bis hin zu über 100km/h, die verstärkte Kontrollen erfordern.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. September 2012Sie sind hier
    OFOF 244/3Tempo 30 in der Nacht auch auf der Friedberger und Eckenheimer Landstraße sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im Nordend
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 27. September 2012OMOM 1562Tempo 30 in der Nacht auch auf der Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im NordendDirektanregung
  3. 18. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 103Tempo 30 in der Nacht auch auf der Friedberger Landstraße und Eckenheimer Landstraße sowie verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im NordendStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 14 · 27.09.2012
TO I, TOP 18
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1562 2012 Die Vorlage OF 244/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
Freie WählerSPDFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Vorbemerkung und zweiter Absatz: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Erster Absatz und Begründung: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

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