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Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings

Vorlagentyp: OFCDU
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Begründung

Zu 1.) Von Heddernheim kommend ist unmittelbar vor der Titusbrücke an der Einmündung Titus- /Konstantinstraße das Linksabbiegen verboten (durchgezogene Fahrbahnmarkierungslinie). Fahrzeuge, die in die Konstantinstraße einbiegen möchten, müssten bei Wegfall der Wendemöglichkeit das Nordwestzentrum einmal komplett umrunden. Eine vergleichbare Situation ergibt sich ebenfalls an allen anderen Knotenpunkten, da die in entgegengesetzte Richtungen führenden Fahrspuren sämtlicher Zuwege zum Erich-Ollenhauer-Ring baulich durch befestigte Mittelstreifen von einander getrennt sind. Das Auf- bzw. Abfahren ist somit für Anwohner nur in bzw. aus einer der beiden Fahrtrichtungen möglich. Anwohner, die ein Ziel in entgegengesetzter Fahrtrichtung ansteuern wollten, müssten nach Wegfall der Wendemöglichkeit jeweils eine Umrundung des Nordwestzentrums in Kauf nehmen. Das ist angesichts der damit verbundenen zusätzlichen Umweltbelastung, der zeitaufwändigen Umwege und des unnötig gesteigerten Verkehrsaufkommens auf dem Erich-Ollenhauer-Ring weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen, auch im Hinblick auf die am Erich-Ollenhauer-Ring ansässige Kindertagesstätte.

Zu 2.) Mit Hilfe der vorgeschlagenen Wegführung kann der Fahrrad- und Fußgängerverkehr, der sich von der Ernst-Kahn-Straße kommend bereits abseits des Rings befindet (Unterführung unter Auf-/Abfahrt L 3004), über eine längere Strecke hinweg vom Kfz-Verkehr ferngehalten und die Verkehrssicherheit an der Einmündung zur Titusbrücke deutlich verbessert werden.

Inhalt

Antrag vom 08.01.2008, OF 239/8

Betreff:

Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings

Der Magistratsvorlage 234 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass

  1. ) die Anschlussknotenpunkte des Erich-Ollenhauer-Rings nur solchen Umbaumaßnahmen unterzogen werden, die keinen Wegfall der bestehenden Wendemöglichkeiten an deren Enden mit sich bringen.
  2. ) die vorgelegte Planung am Knotenpunkt Titusstraße/Erich-Ollenhauer-Ring dahingehend geändert wird, dass der bestehende Fußweg unter der Titusbrücke, vom "Römischen Töpferofen" zum "Heddernheimer Steg" führend, zu einem kombinierten Rad- und Fußweg umgestaltet wird (Ersetzen der Treppenstufen durch eine Schräge unter Anpassung der Geländesteigung, angemessene Wegverbreiterung und Beleuchtung).

Ein skizzenhafter Alternativplanungsvorschlag des Ortsbeirats auf Grundlage der vorliegenden Vorplanung wird vom Ortsvorsteher an die Stadtverordnetenversammlung und das Stadtplanungsamt weitergeleitet.

Begründung:

Zu 1.) Von Heddernheim kommend ist unmittelbar vor der Titusbrücke an der Einmündung Titus- /Konstantinstraße das Linksabbiegen verboten (durchgezogene Fahrbahnmarkierungslinie). Fahrzeuge, die in die Konstantinstraße einbiegen möchten, müssten bei Wegfall der Wendemöglichkeit das Nordwestzentrum einmal komplett umrunden. Eine vergleichbare Situation ergibt sich ebenfalls an allen anderen Knotenpunkten, da die in entgegengesetzte Richtungen führenden Fahrspuren sämtlicher Zuwege zum Erich-Ollenhauer-Ring baulich durch befestigte Mittelstreifen von einander getrennt sind. Das Auf- bzw. Abfahren ist somit für Anwohner nur in bzw. aus einer der beiden Fahrtrichtungen möglich. Anwohner, die ein Ziel in entgegengesetzter Fahrtrichtung ansteuern wollten, müssten nach Wegfall der Wendemöglichkeit jeweils eine Umrundung des Nordwestzentrums in Kauf nehmen.

Das ist angesichts der damit verbundenen zusätzlichen Umweltbelastung, der zeitaufwändigen Umwege und des unnötig gesteigerten Verkehrsaufkommens auf dem Erich-Ollenhauer-Ring weder ökonomisch noch ökologisch zu rechtfertigen, auch im Hinblick auf die am Erich-Ollenhauer-Ring ansässige Kindertagesstätte.

Zu 2.) Mit Hilfe der vorgeschlagenen Wegführung kann der Fahrrad- und Fußgängerverkehr, der sich von der Ernst-Kahn-Straße kommend bereits abseits des Rings befindet (Unterführung unter Auf-/Abfahrt L 3004), über eine längere Strecke hinweg vom Kfz-Verkehr ferngehalten und die Verkehrssicherheit an der Einmündung zur Titusbrücke deutlich verbessert werden.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.10.2007, M 234 Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Oktober 2007MM 234Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-RingsMagistratsvortrag
  2. 8. Januar 2008Sie sind hier
    OFOF 239/8Vorplanung zur Verbesserung der Radverkehrsführung im Verlauf des Erich-Ollenhauer-Rings
    Ortsbeiratsantrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 18 · 24.01.2008
TO I, TOP 9
Beraten
1. Die Vorlage M 234 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 239/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 19 · 14.02.2008
TO I, TOP 10
Erledigt
Anregung OA 605 2008 1. Der Vorlage M 234 wird unter Hinweis auf OA 605 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 239/8 wird für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 256/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPREP
Ablehnung:
BFF
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3 / Ziffer 1)
Enthaltung:
LinkeSPDFDPBFF
zu 4)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und REP gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. zu Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung LINKE. und BFF zu Ziffer 2. - 4.: CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und BFF zu 4. Einstimmige Annahme

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