Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Frankfurt Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29 Mit der Vorlage M 236 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Verkauf einer Teilfläche (Gemarkung Frankfurt/Main Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29). Es handelt sich um ein Teilstück einer Trasse der Hafenbahn. Die Fläche wird derzeit nicht oder nur minder genutzt. Die Trasse führt über eine Brücke, welche den direkten Anschluss und die Verbindung zum südlichen Teil Fechenheims ermöglicht. Auf der Brücke, die die Stadtteile Fechenheim-Nord und den Riederwald mit FechenheimSüd und der Hanauer Landstraße verbindet, ist zur Zeit nur Fahrrad und Fußgängerverkehr. Im neuen Grüngürtelplan der Stadt Frankfurt wird eine gleisgeführte Trassenführung im westlichen Teils Fechenheims im zukünftigen Grüngürtel festgehalten. Ein Anschluss dieser Trasse an die bereits bestehende Linie U4 und U7 (Enkheim) würde durch den Verkauf verhindert werden. Wichtig ist es die beiden Stadtteile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd sowie den Riederwald miteinander zu verbinden. Von großer Wichtigkeit ist, dass die Stadtteile Fechenheim Süd, Fechenheim Nord, Riederwald und Seckbach miteinander gut verbunden werden, damit Stadtteilsynergien genutzt werden können. Das umfasst nicht nur gemeinsame Bürgerämter, Sozialeinrichtungen usw. Der Ortsbeirat möchte vor dem Verkauf der Fläche informiert werden, ob wesentliche Aspekte zukünftiger Planungen einer Verbindung der gleisgeführten Nahverkehrssysteme und Stadtteile geprüft wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Ist geprüft worden, ob es bei Wegfall des gegenständlichen Grundstückes noch alternative Möglichkeiten gibt jemals eine gleisgeführte Verbindung der Stadtteile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd sowie den Riederwald zu der bereits vorhandenen U-Bahn Linie U4 und U7 herzustellen?
- Kann der Verkauf des Grundstücks mit Vorbehalt einer verpflichtenden Rückgabe an die Stadt (eingetragen im Grundbuch; durch Notarvertrag o. Vgl.) stattfinden, wenn die Entscheidung getroffen werden sollte, dass eine gleisgeführte Verbindung der Stadtteile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd sowie dem Riederwald zu der bereits vorhandenen U-Bahn Linie U4 und U7 zu bauen?
- Fand seitens der Stadt bereits eine Ortsbegehung statt um sich einen Eindruck über die Anschlussmöglichkeiten der in Ziffer 1 genannten Verbindungsmöglichkeiten zu verschaffen, in westlicher sowie nördlicher Richtung am Teufelsbruch, auch in Anbetracht der Kurvenradien zu einer möglichen gleisgeführten Verbindung?
- Liegt der Stadt Frankfurt bereits eine Information über die Nutzungs- / Bebauungsplanung von dem Kaufinteressenten vor? Wenn ja, so erbitten wir nähere Informationen darüber.
- Gibt es eine Verkehrsanalyse der Verkehrsströme zwischen Fechenheim-Süd, dem Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach?
Inhalt
Antrag vom 17.01.2014, OF 226/11
Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29 Mit der Vorlage M 236 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Verkauf einer Teilfläche (Gemarkung Frankfurt/Main Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29). Es handelt sich um ein Teilstück einer Trasse der Hafenbahn. Die Fläche wird derzeit nicht oder nur minder genutzt. Die Trasse führt über eine Brücke, welche den direkten Anschluss und die Verbindung zum südlichen Teil Fechenheims ermöglicht. Auf der Brücke, die die Stadtteile Fechenheim-Nord und den Riederwald mit FechenheimSüd und der Hanauer Landstraße verbindet, ist zur Zeit nur Fahrrad und Fußgängerverkehr. Im neuen Grüngürtelplan der Stadt Frankfurt wird eine gleisgeführte Trassenführung im westlichen Teils Fechenheims im zukünftigen Grüngürtel festgehalten. Ein Anschluss dieser Trasse an die bereits bestehende Linie U4 und U7 (Enkheim) würde durch den Verkauf verhindert werden. Wichtig ist es die beiden Stadtteile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd sowie den Riederwald miteinander zu verbinden. Von großer Wichtigkeit ist, dass die Stadtteile Fechenheim Süd, Fechenheim Nord, Riederwald und Seckbach miteinander gut verbunden werden, damit Stadtteilsynergien genutzt werden können. Das umfasst nicht nur gemeinsame Bürgerämter, Sozialeinrichtungen usw. Der Ortsbeirat möchte vor dem Verkauf der Fläche informiert werden, ob wesentliche Aspekte zukünftiger Planungen einer Verbindung der gleisgeführten Nahverkehrssysteme und Stadtteile geprüft wurden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Ist geprüft worden, ob es bei Wegfall des gegenständlichen Grundstückes noch alternative Möglichkeiten gibt jemals eine gleisgeführte Verbindung der Stadtteile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd sowie den Riederwald zu der bereits vorhandenen U-Bahn Linie U4 und U7 herzustellen?
- Kann der Verkauf des Grundstücks mit Vorbehalt einer verpflichtenden Rückgabe an die Stadt (eingetragen im Grundbuch; durch Notarvertrag o. Vgl.) stattfinden, wenn die Entscheidung getroffen werden sollte, dass eine gleisgeführte Verbindung der Stadtteile Fechenheim Nord und Fechenheim Süd sowie dem Riederwald zu der bereits vorhandenen U-Bahn Linie U4 und U7 zu bauen?
- Fand seitens der Stadt bereits eine Ortsbegehung statt um sich einen Eindruck über die Anschlussmöglichkeiten der in Ziffer 1 genannten Verbindungsmöglichkeiten zu verschaffen, in westlicher sowie nördlicher Richtung am Teufelsbruch, auch in Anbetracht der Kurvenradien zu einer möglichen gleisgeführten Verbindung?
- Liegt der Stadt Frankfurt bereits eine Information über die Nutzungs- / Bebauungsplanung von dem Kaufinteressenten vor? Wenn ja, so erbitten wir nähere Informationen darüber.
- Gibt es eine Verkehrsanalyse der Verkehrsströme zwischen Fechenheim-Süd, dem Riederwald, Fechenheim Nord und Seckbach?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 236 Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Dezember 2013MM 236Verkauf von Hafenbahngelände im Stadtteil Riederwald zwischen Wächtersbacher Straße und LahmeyerstraßeMagistratsvortrag
- 17. Januar 2014Sie sind hierOFOF 226/11Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29Ortsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2014OAOA 452Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29 Vortrag des Magistrats vom 06.12.2013, M 236Anregung
- 22. April 2014Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 553Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme