Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und gangbar machen
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freilegen und gangbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg ,als welcher der betongepflasterte Weg Über den Gartenwiesen nach der Kreuzung der Strasse Am Hasensprung in südöstlicher Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen. Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen in seinem ganzen Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde aufs Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg , der nach der Überquerung der Strasse Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt ,schon lange nicht mehr benötigt, war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu dem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodaß ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas zugewachsen durch die Zweige der angrenzenden Bäume und Büsche . Er dient den Anwohnern jetzt , ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht, beweist der unterhalb des Gehölzes durchs Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs . Der Aufwand , den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering : Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung den Bauschutt entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherstellen, sowie Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen.
Inhalt
Antrag vom 01.03.2013, OF 219/12
Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und gangbar machen Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg ,als welcher der betongepflasterte Weg Über den Gartenwiesen nach der Kreuzung der Strasse Am Hasensprung in südöstlicher Richtung verläuft, von hineinragenden Baum- und Gebüschästen zu befreien und die im Kreuzungsbereich befindliche Eingangsbarriere aus Bauschutt und Erde zu entfernen.
Begründung: Vor der Bebauung des Neubaugebiets Kalbach-Süd war der Weg Über den Gartenwiesen in seinem ganzen Verlauf ein Feldweg, der am Hang des Kalbachtals in die Käthcheslachmulde aufs Feld führte. Für landwirtschaftliche Zwecke wird der Weg , der nach der Überquerung der Strasse Am Hasensprung durch ein kleines Gehölz führt ,schon lange nicht mehr benötigt, war aber als Spazierweg ins Käthcheslachtal sehr angenehm und nützlich. Im Zuge der Wohnbebauung oberhalb des Feldweges wurde der Zugang zu dem Weg mit Baugrubenaushub zugeschüttet, sodaß ein Begehen vom Ort her nicht mehr möglich ist. Der Weg innerhalb des Gehölzes ist noch vollkommen intakt, allerdings etwas zugewachsen durch die Zweige der angrenzenden Bäume und Büsche . Er dient den Anwohnern jetzt , ungeachtet des neuen Wertstoffhofs Nord, als Sperrmüllablage. Dass Bedarf für den Weg als Spazierweg besteht, beweist der unterhalb des Gehölzes durchs Gelände führende Trampelpfad hin zum begehbaren Teil des Feldwegs . Der Aufwand , den Weg wieder ungehindert begehbar zu machen, ist gering : Im Kreuzungsbereich Am Hasensprung den Bauschutt entfernen und die Ebenflächigkeit des Weges wiederherstellen, sowie Rückschnitt der den Weg flankierenden Bäume und Büsche, soweit ihre Äste in den Weg hineinragen.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2013Sie sind hierOFOF 219/12Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und gangbar machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. März 2013OMOM 2074Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machenDirektanregung
- 14. Juni 2013STST 847Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machenStellungnahme
- 8. November 2013Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1547Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme