Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.11.2013, ST 1547
Betreff: Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machen Ein Eingriff in den vorhandenen Heckenbestand zur Freilegung des Feldweges wird von der "Unteren Naturschutzbehörde" abgelehnt. Die Heckenstruktur im Bereich des Feldweges ist im B-Plan 688 verbindlich als zu erhaltend festgesetzt. Da der Feldweg in der Mitte der Hecke verläuft, wäre eine vollständige Entfernung unumgänglich. Die Hecke ist ein wertvolles Vogelschutzgehölz in der ansonsten im Umfeld weitgehend ausgeräumten Landschaft. Darüber hinaus sind parallel laufende Zuwegungen zweifach vorhanden, einmal in ca. 140 m Entfernung und einmal in ca. 60 m Entfernung. Das Ausweichen auf diese Wegeverbindungen wird für zumutbar gehalten. Die Eingangsbarriere im Kreuzungsbereich wurde bewusst durch die Anhäufung von Erde hergestellt, um das Durchqueren der Hecke und die hierdurch mögliche Beschädigung dieser zu unterbinden. Der Anregung kann somit nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2013OFOF 219/12Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und gangbar machenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. März 2013OMOM 2074Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machenDirektanregung
- 14. Juni 2013STST 847Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machenStellungnahme
- 8. November 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 1547Feldweg Über den Gartenwiesen freilegen und begehbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab