Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen. Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholung suchenden Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten.
Inhalt
Antrag vom 12.04.2008, OF 216/11
Betreff:
Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen. Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, auf der alten Trasse der Straßenbahnlinie 12 – zwischen Leonhardsgasse und ehemaliger Wendeschleife an der Vilbeler Landstraße – einen Fuß- und Radweg einzurichten. Der einzurichtende Fuß- und Radweg ist als vorübergehende Zwischennutzung an zu legen. D. h. er muss, bei einer späteren Einlösung der Option zur Nutzung der Strecke durch den ÖPNV, kostengünstig rückbaubar sein.
Wie im Erläuterungsbericht des Umweltamtes vom 20.09.2007 zur so genannten Seckbacher Promenade beschrieben, sollen innerhalb der vorhandenen Gleisspuren zwei je 1,50 m breite wassergebundene Wege angelegt werden, so dass die Gleise die Wegkanten bilden. Der ebenfalls 1,50 m breite Abstandsstreifen zwischen den Gleisspuren soll bis zur Oberkante mit Schotter abgedeckt werden.
Die ehemaligen Haltestellen sollen teilentsiegelt werden.
Die Bepflanzung der Trasse mit Bäumen (wie im Erläuterungsbericht beschrieben), sowie deren Bebauung sonstiger Art, wird ausdrücklich abgelehnt.
Begründung:
Mit der neuen Wegeverbindung entstünde, abseits der viel befahrenen Wilhelmshöher Straße und Vilbeler Landstraße, eine attraktive Verknüpfung zwischen Seckbach und Bergen-Enkheim. Die Wegeverbindung käme den Naherholung suchenden Spaziergängern und Radfahrern, sowie den Fahrradpendlern zugute. Wegen der bestehenden Option einer Verlängerung der U-Bahnlinien U4 oder U7 (siehe Gesamtverkehrsplan), ist die Trasse von jeglicher Bebauung und großwüchsiger Bepflanzung freizuhalten.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2008Sie sind hierOFOF 216/11Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen. Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2008OAOA 649Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseAnregung
- 9. September 2008STST 1371Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseStellungnahme
- 14. November 2008BB 741Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseMagistratsbericht
- 4. September 2009Antwort des Magistrats · nach 73 WochenBB 755Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme