Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2008, ST 1371
Betreff:
Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten Straßenbahntrasse
Das Projekt "Seckbacher Promenade“ ist nur in Verbindung mit der Pflanzung der 65 Bäume als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme anerkannt und die Finanzierung aus der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe hierdurch möglich.
Wenn auf die Baumpflanzung verzichtet werden soll, ist eine andere Finanzierung zu suchen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2008OFOF 216/11Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen. Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2008OAOA 649Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseAnregung
- 9. September 2008Sie sind hierSTST 1371Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseStellungnahme
- 14. November 2008BB 741Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseMagistratsbericht
- 4. September 2009Antwort des Magistrats · nach 73 WochenBB 755Fuß- und Radweg von Seckbach nach Bergen - Zwischennutzung der alten StraßenbahntrasseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab