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Entlassung von sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt…

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Entlassung von sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Bergen-Enkheim mit den Hofstellen: Lindenhof, Tannenhof, Charlotten

Vorlagentyp: OFWBE
39 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren5 SitzungenAngenommen

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Begründung

landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Bergen-Enkheim mit den Hofstellen: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, Am Gisisberg und Oberpfortenhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu korrigieren und die sechs landwirtschaftlichen Hofstellen Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, Am Gisisberg und Oberpfortenhof aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen und diese sechs Hofsteilen somit nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und in ihrer Weiterentwicklung behindert werden. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes unterzogen werden. Begründung: Von neun landwirtschaftlichen Betrieben in Bergen-Enkheim befinden sich lediglich sechs Hofstellen im Landschaftsschutzgebiet was eine Ungleichbehandiung darstellt. Anlage 1 (ca. 700 KB)

Inhalt

Antrag vom 10.11.2013, OF 210/16

Betreff: Entlassung von sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Bergen-Enkheim mit den Hofstellen: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, Am Gisisberg und Oberpfortenhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu korrigieren und die sechs landwirtschaftlichen Hofstellen Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, Am Gisisberg und Oberpfortenhof aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen und diese sechs Hofsteilen somit nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und in ihrer Weiterentwicklung behindert werden. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des

Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes unterzogen werden.

Begründung: Von neun landwirtschaftlichen Betrieben in Bergen-Enkheim befinden sich lediglich sechs Hofstellen im Landschaftsschutzgebiet was eine Ungleichbehandiung darstellt. Anlage 1 (ca. 700 KB)Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. November 2013Sie sind hier
    OFOF 210/16Entlassung von sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Bergen-Enkheim mit den Hofstellen: Lindenhof, Tannenhof, Charlotten
    Ortsbeiratsantrag · WBE
  2. 6. Mai 2014OAOA 498Entlassung der sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Bergen-Enkheim: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, AAnregung
  3. 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 311Entlassung der sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Bergen-Enkheim: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, AMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
OBR 16
Sitzung 25 · 26.11.2013
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage OF 210/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPD
Ablehnung:
WBEFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und FREIE WÄHLER (= Beratung)

OBR 16
Sitzung 26 · 14.01.2014
TO I, TOP 8
Beraten
Die Vorlage OF 210/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 27 · 11.02.2014
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage OF 210/16 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 28 · 18.03.2014
TO I, TOP 6
Beraten
Die Vorlage OF 210/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 29 · 06.05.2014
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung OA 498 2014 Die Vorlage OF 210/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUWBESPDFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)

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