Entlassung der sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt…
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Entlassung der sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Bergen-Enkheim: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, A
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung vom 06.05.2014, OA 498 entstanden aus Vorlage: OF 210/16 vom 10.11.2013
Betreff: Entlassung der sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main", Teilbereich Bergen-Enkheim: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, Am Gisisberg und Oberpfortenhof Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" zu korrigieren und die sechs landwirtschaftlichen Hofstellen Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, Am Gisisberg und Oberpfortenhof aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen, damit diese sechs Hofstellen nicht mehr der Landschaftsschutzverordnung unterliegen und in ihrer Weiterentwicklung behindert werden. Der Magistrat wird darauf hingewiesen, dass für private Einrichtungen die gleichen Grundsätze angewendet werden sollten, die der Magistrat bezüglich des städtischen Grundstücks des alten Flugplatzes Kalbach/Bonames getroffen hat, auf dem die Gebäude des Tower-Cafés und die davor liegenden Freiflächen nicht den Bestimmungen des Landschaftsschutzgebietes unterzogen werden.
Begründung: Von neun landwirtschaftlichen Betrieben in Bergen-Enkheim befinden sich lediglich sechs Hofstellen im Landschaftsschutzgebiet, was eine Ungleichbehandlung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2013OFOF 210/16Entlassung von sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main., Teilbereich Bergen-Enkheim mit den Hofstellen: Lindenhof, Tannenhof, CharlottenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 6. Mai 2014Sie sind hierOAOA 498Entlassung der sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Bergen-Enkheim: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, AAnregung
- 11. August 2014Antwort des Magistrats · nach 39 WochenBB 311Entlassung der sechs landwirtschaftlichen Hofstellen inklusive Hoferweiterungsflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet „Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main“, Teilbereich Bergen-Enkheim: Lindenhof, Tannenhof, Charlottenhof, Stegweidhof, AMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER, ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren)