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Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen!

Vorlagentyp: OFGRÜNE
37 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen! Seit Jahren wenden sich immer wieder Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligen- und Stoltzestraße an den Ortsbeirat mit der Bitte, in den beiden Straßen für eine anwohnerverträgliche Geschwindigkeit, nämlich tatsächliches Tempo 30 zu sorgen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich dabei um stark bewohnte und relativ belebte Einkaufsstraßen abseits der Zeil handelt. Außerdem befindet sich in dem Bereich eine Kindertagesstätte. Der Magistrat ist nicht untätig geblieben, es muss aber festgestellt werden, dass die aufgestellten Schilder und angebrachten Markierungen nahezu wirkungslos geblieben sind, da beide Straßen auf Grund ihrer Breite zum Rasen verleiten und selbst wohlmeinende Autofahrerinnen unbewusst schneller, als die erlaubten 30 km/h fahren. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Die Allerheiligenstraße wird durch entsprechende Maßnahmen im Abschnitt Allerheiligentor / Breite Gasse auf eine Fahrspur eingeengt und mindestens ein mal verschwenkt, um die Straße für den Autoverkehr optisch schmaler wirken zu lassen. Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme keine.
  2. Die Stoltzestraße wird durch entsprechende Maßnahmen auf eine Fahrspur eingeengt und mindestens ein mal verschwenkt, um die Straße für den Autoverkehr optisch schmaler wirken zu lassen. Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme keine.
  3. In der Allerheiligenstraße wird der gewonnene Straßenraum dem Radverkehr zur Verfügung gestellt und eine Radspur in Richtung Allerheiligentor eingerichtet. Diese Radspur wird gegen Falschparker gesichert. Begründung: Wenn der Individualverkehr langsamer bis zum nächsten Stau fließt, bedeutet das nicht, dass der Individualverkehr behindert wird und einen Zeitverlust erleidet. Vielmehr bedeutet das für die große Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich einen Zugewinn an Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität. Die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Geschwindigkeit sind nahezu wirkungslos geblieben. Besser und billiger wäre es gewesen, die Forderungen des Ortsbeirats nach den oben beschriebenen wirkungsvollen Maßnahmen gleich schon vor Jahren umzusetzen.

Inhalt

Antrag vom 04.08.2012, OF 201/1

Betreff: Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen! Seit Jahren wenden sich immer wieder Anwohnerinnen und Anwohner der Allerheiligen- und Stoltzestraße an den Ortsbeirat mit der Bitte, in den beiden Straßen für eine anwohnerverträgliche Geschwindigkeit, nämlich tatsächliches Tempo 30 zu sorgen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich dabei um stark bewohnte und relativ belebte Einkaufsstraßen abseits der Zeil handelt. Außerdem befindet sich in dem Bereich eine Kindertagesstätte. Der Magistrat ist nicht untätig geblieben, es muss aber festgestellt werden, dass die aufgestellten Schilder und angebrachten Markierungen nahezu wirkungslos geblieben sind, da beide Straßen auf Grund ihrer Breite zum Rasen verleiten und selbst wohlmeinende Autofahrerinnen unbewusst schneller, als die erlaubten 30 km/h fahren. Dies vorangestellt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Die Allerheiligenstraße wird durch entsprechende Maßnahmen im Abschnitt Allerheiligentor / Breite Gasse auf eine Fahrspur eingeengt und mindestens ein mal verschwenkt, um die Straße für den Autoverkehr optisch schmaler wirken zu lassen. Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme keine.
  2. Die Stoltzestraße wird durch entsprechende Maßnahmen auf eine Fahrspur eingeengt und mindestens ein mal verschwenkt, um die Straße für den Autoverkehr optisch schmaler wirken zu lassen. Parkplätze entfallen durch diese Maßnahme keine.
  3. In der Allerheiligenstraße wird der gewonnene Straßenraum dem Radverkehr zur Verfügung gestellt und eine Radspur in Richtung Allerheiligentor eingerichtet. Diese Radspur wird gegen Falschparker gesichert. Begründung: Wenn der Individualverkehr langsamer bis zum nächsten Stau fließt, bedeutet das nicht, dass der Individualverkehr behindert wird und einen Zeitverlust erleidet. Vielmehr bedeutet das für die große Zahl der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich einen Zugewinn an Ruhe, Sicherheit und Lebensqualität. Die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur Minderung der Geschwindigkeit sind nahezu wirkungslos geblieben. Besser und billiger wäre es gewesen, die Forderungen des Ortsbeirats nach den oben beschriebenen wirkungsvollen Maßnahmen gleich schon vor Jahren umzusetzen.Beratung im Ortsbeirat: 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2012Sie sind hier
    OFOF 201/1Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigen!
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. August 2012OAOA 234Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigenAnregung
  3. 19. April 2013Antwort des Magistrats · nach 37 WochenBB 180Wohnstraßen entlärmen: Allerheiligenstraße und Stoltzestraße endlich wirksam verkehrsberuhigenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 1
Sitzung 13 · 21.08.2012
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung OA 234 2012 Die Vorlage OF 201/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

Mitdiskutieren

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