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Postsiedlung und Bauprojekt

Vorlagentyp: OFCDU
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Kenntnis über den Denkmalschutz der "Postsiedlung" und die Bauten am Alten Schloß zu prüfen. Es werden Fragen zur Genehmigung von Neubauten und deren Auswirkungen auf die Umgebung aufgeworfen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Im Weimel — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Neues zu Im Weimel per E-Mail

Antrag

  1. Ist dem Magistrat bekannt, dass es sich bei den Häusern Am Alten Schloß 30-40, Im Weimel 13-23 und 20-26 um Bauten des Neuen Frankfurt handelt?
  2. Weshalb gibt es keinen Ensemble-Schutz?
  3. Der Bebauungsplan nennt als Obergrenze zwei Vollgeschosse: Weshalb sind für das o.a. Bauvorhaben drei Vollgeschosse genehmigt worden?
  4. Wie verhält sich die Grundfläche des Neubaus zu der hier zulässigen maximale Grundflächenzahl von 0,4?
  5. Falls der Magistrat nach § 31 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit hat, was waren die Gründe? Antragsteller: CDU

Begründung

Am Alten Schloß 38 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Im oberen Teil der Straßen "Im Weimel" und "Am Alten Schloß" entstanden 1927/28 unter der Bauherrschaft des Frankfurter Postsiedlungsvereins zwei moderne Wohnhausgruppen im Stil der Neuen Sachlichkeit. Architekt dieser sogenannten "Postsiedlung" war Ludwig Bernoully (1873-1928), der sich in seinem Spätwerk dem Neuen Frankfurt zuwandte. Die ursprünglich 16 Einfamilienhäuser hatten regelhaft ein Erdgeschoß mit markantem Anbau ("Waschküche") sowie ein

  1. OG mit flach geneigtem Satteldach. In den vergangenen 100 Jahren gab es an diesen Häusern verschiedene Umbauten (z.B. seitliche Anbauten, Dachgauben). Das zuletzt noch erkennbar im bauzeitlichen Zustand erhaltene Gebäude Am Alten Schloß 38 ist kürzlich durch einen tief in den Garten reichenden Neubau mit faktisch einem dritten, nur leicht zurückgesetzten Vollgeschoss ersetzt worden. Das prägende Bild der Umgebung ist straßennahe Bebauung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. April 2026Sie sind hier
    OFOF 2/8„Postsiedlung“ und Bauprojekt Am Alten Schloß 38
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Mai 2026VV 12„Postsiedlung“ und Bauprojekt Am Alten Schloß 38Anfrage
  3. 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1167„Postsiedlung“ und Bauprojekt Am Alten Schloß 38Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 1 · 07.05.2026
TO I, TOP 13
Angenommen
Auskunftsersuchen V 12 2026 Die Vorlage OF 2/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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