Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 auch in Amtsernennungen umsetzen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die zeitnahe Benennung der Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher, um die Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 in den entsprechenden Ämtern umzusetzen. Dies ist notwendig, da bereits 15 Monate seit der Wahl vergangen sind und die Neubenennung noch aussteht.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, alsbald die Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher der laufenden Periode zu benennen.
Begründung
StadtbezirksvorsteherInnen erfüllen delegierte Verwaltungs- und protokollarische Aufgaben, u.a. organisieren sie bei Wahlen die Zusammensetzung der Wahlvorstände in den Wahllokalen. Laut Satzung steht derjenigen Partei ein Vorschlagsrecht für das Amt zu, die in der Stadtverordnetenwahl im jeweiligen Stadtbezirksvorsteherbezirk die meisten Stimmen hatte. Damit wird in gewisser Weise ein lokaler Wille repräsentiert. Nun ist 15 Monate nach der Kommunalwahl immer noch keine Neubenennung erfolgt. Dies scheint so nicht im Sinne der Satzungszwecke zu sein. Ortsbeiräte arbeiten vor Ort eng mit den StadtbezirksvorsteherInnen zusammen. Und werden natürlich sowohl von den noch amtierenden als auch von den designierten gefragt: Wie lange noch? Es ist ja schon interessant zu wissen, wann man ein Amt antreten oder beenden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2022Sie sind hierOFOF 198/4Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 auch in Amtsernennungen umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 31. Mai 2022OMOM 2225Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 auch in Amtsernennungen umsetzenDirektanregung
- 22. August 2022Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1870Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 auch in Amtsernennungen umsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme