Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes
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- Neugestaltung Marktplatz Bergen19.09.2023 · OA (Anregung Ortsbeirat)
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Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. nach Fertigstellung des Jugendhauses Bergen, die notwendige Herstellung der Außenanlagen, einschließlich den gepflasterten Zugängen zum Haus, dem Ortsbeirat vor der Bauausführung vorzustellen und diese zügig bauen zu lassen, damit das Haus von Besuchern noch in diesem Herbst trockenen Fußes erreicht werden kann. 2. nach Abriß des alten Jugendhauses die Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes unter Einbeziehung des Spielplatzes und der Halfpipe und unter Berücksichtigung der Gestaltung der gesamten Grünanlagen und der Außen- anlagen des Jugendhauses zu planen und in den Etat einzustellen. 3. Dem Ortsbeirat die geplante Neugestaltung des Berger-Marktplatzes, der mit dem sehr gelungenen Jugendhaus ein bisher fehlender, ganzjähriger Treffpunkt für Jung und Alt werden könnte, vor Verabschiedung durch die städtischen Gremien vorzustellen. Begründung: Die Außenanlagen müssen zügig hergestellt und mit dem Fußwegenetz Erlenseerstraße und Nordring/Bushaltestelle sowie dem Fußwegenetz auf dem Marktplatz verbunden werden, da das Haus sonst bei Regen von den Besuchern total verschmutzt würde. Der Berger Marktplatz muß dringend saniert und die Spielanlagen modernisiert werden. Der Ortsbeirat möchte in die Planungen einbezogen werden, um auf die end- gültige Gestaltung evtl. noch Einfluß nehmen zu können.
Inhalt
Antrag vom 09.09.2013, OF 195/16
Betreff: Gestaltung der Außenanlagen des Jugendhauses Bergen und unter Einbeziehung der Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. nach Fertigstellung des Jugendhauses Bergen, die notwendige Herstellung der Außenanlagen, einschließlich den gepflasterten Zugängen zum Haus, dem Ortsbeirat vor der Bauausführung vorzustellen und diese zügig bauen zu lassen, damit das Haus von Besuchern noch in diesem Herbst trockenen Fußes erreicht werden kann. 2. nach Abriß des alten Jugendhauses die Sanierung und Wiederherstellung des Berger Marktplatzes unter Einbeziehung des Spielplatzes und der Halfpipe und unter Berücksichtigung der Gestaltung der gesamten Grünanlagen und der Außen- anlagen des Jugendhauses zu planen und in den Etat einzustellen. 3. Dem Ortsbeirat die geplante Neugestaltung des Berger-Marktplatzes, der mit dem sehr gelungenen Jugendhaus ein bisher fehlender, ganzjähriger Treffpunkt für Jung und Alt werden könnte, vor Verabschiedung durch die städtischen Gremien vorzustellen.
Begründung: Die Außenanlagen müssen zügig hergestellt und mit dem Fußwegenetz Erlenseerstraße und Nordring/Bushaltestelle sowie dem Fußwegenetz auf dem Marktplatz verbunden werden, da das Haus sonst bei Regen von den Besuchern total verschmutzt würde. Der Berger Marktplatz muß dringend saniert und die Spielanlagen modernisiert werden. Der Ortsbeirat möchte in die Planungen einbezogen werden, um auf die end- gültige Gestaltung evtl. noch Einfluß nehmen zu können.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2013 brachte FREIE_WÄHLER im Ortsbeirat 16 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme