Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg zum 30.06.2016 - Treuhandvermögen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Entwicklungsmaßnahme Riedberg zum 30.06.2016 - Treuhandvermögen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt nach Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg dafür Sorge zu tragen, dass beide Ortsbezirke Kalbach und Riedberg mit Betreuungsplätzen für Kinder auch wechselseitig versorgt werden können. Bei der Auswahl von wohnortnahen Betreuungsangeboten ist künftig die Ablehnung eines Platzes auf dem Riedberg für Kinder aus Kalbacher Familien nicht mehr zulässig. Begründung: Unter Hinweis auf das Treuhandvermögen werden Kalbacher Familien, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder benötigen regelmäßig für freie Plätze auf dem Riedberg abgelehnt. Da jedoch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bereits seit über einem Jahr beendet ist, das Treuhandvermögen in städtisches Eigentum übergegangen ist, kann nun eine Ablehnung von Kalbacher Familien für freie Plätze auf dem Riedberg nicht länger erfolgen. Dies ist in der Tat umso unverständlicher, da die sonst freien weiter entfernten Plätze nur mit erheblichem organisatorischem, zeitlichen und finanziellen Aufwand erreichbar sind.
Inhalt
Antrag vom 30.07.2017, OF 191/12
Betreff: Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg zum 30.06.2016 - Treuhandvermögen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt nach Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg dafür Sorge zu tragen, dass beide Ortsbezirke Kalbach und Riedberg mit Betreuungsplätzen für Kinder auch wechselseitig versorgt werden können. Bei der Auswahl von wohnortnahen Betreuungsangeboten ist künftig die Ablehnung eines Platzes auf dem Riedberg für Kinder aus Kalbacher Familien nicht mehr zulässig.
Begründung: Unter Hinweis auf das Treuhandvermögen werden Kalbacher Familien, die einen Betreuungsplatz für ihre Kinder benötigen regelmäßig für freie Plätze auf dem Riedberg abgelehnt. Da jedoch die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme bereits seit über einem Jahr beendet ist, das Treuhandvermögen in städtisches Eigentum übergegangen ist, kann nun eine Ablehnung von Kalbacher Familien für freie Plätze auf dem Riedberg nicht länger erfolgen. Dies ist in der Tat umso unverständlicher, da die sonst freien weiter entfernten Plätze nur mit erheblichem organisatorischem, zeitlichen und finanziellen Aufwand erreichbar sind.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Juli 2017Sie sind hierOFOF 191/12Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg zum 30.06.2016 - TreuhandvermögenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2017OAOA 181Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg zum 30.06.2016: Kalbach und Riedberg mit Betreuungsplätzen für Kinder wechselseitig versorgenAnregung
- 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 417Abwicklung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Riedberg zum 30.06.2016: Kalbach und Riedberg mit Betreuungsplätzen für Kinder wechselseitig versorgenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme