Parksituation Heinrich-Tessenow-Weg
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Heinrich-Tessenow-Weg Der Magistrat wird gebeten im Heinrich-Tessenow-Weg eine eindeutig geregelte Parksituation zu schaffen, die das Parken ausschließlich auf der Straßenseite mit Vorgärten erlaubt. Das Parken auf der gegenüberliegenden Seite (ohne Vorgärten) wird verboten, Das einseitige Parken ist durchgängig zu gestatten. Begründung: Der Heinrich-Tessenow-Weg ist zu schmal um auf beiden Seiten parken zu können, wenngleich dies bislang faktisch erlaubt ist. Die Anwohner parken in Regel auf der Straßenseite mit Vorgärten. Einige dieser Vorgärten werden aber, entgegen den geltenden Regeln der Vorgartensatzung als Parkplätze genutzt. Damit diese frei zugänglich bleiben, parken einige Anwohner nun auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Durch diese, derzeit legale, Vorgehensweise können u.a. Rettungs- und Mülifahrzeuge die Straße nicht mehr passieren. Die Nutzung von Vorgärten bzw. die Durchsetzung der Vorgartensatzung ist nicht das Anliegen des Ortsbeirais. Allerdings akzeptiert der Ortsbeirai es nicht, wenn zur Durchsetzung eines nicht vorgesehenen privaten Parkrechts andere Anwohner Nachteile erleiden und eine verkehrsbehindernde bzw. sicherheitsgefährdende Situation entsteht.
Inhalt
Antrag vom 21.08.2012, OF 187/7
Betreff: Parksituation Heinrich-Tessenow-Weg Der Magistrat wird gebeten im Heinrich-Tessenow-Weg eine eindeutig geregelte Parksituation zu schaffen, die das Parken ausschließlich auf der Straßenseite mit Vorgärten erlaubt. Das Parken auf der gegenüberliegenden Seite (ohne Vorgärten) wird verboten, Das einseitige Parken ist durchgängig zu gestatten.
Begründung: Der Heinrich-Tessenow-Weg ist zu schmal um auf beiden Seiten parken zu können, wenngleich dies bislang faktisch erlaubt ist. Die Anwohner parken in Regel auf der Straßenseite mit Vorgärten. Einige dieser Vorgärten werden aber, entgegen den geltenden Regeln der Vorgartensatzung als Parkplätze genutzt. Damit diese frei zugänglich bleiben, parken einige Anwohner nun auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Durch diese, derzeit legale, Vorgehensweise können u.a. Rettungs- und Mülifahrzeuge die Straße nicht mehr passieren. Die Nutzung von Vorgärten bzw. die Durchsetzung der Vorgartensatzung ist nicht das Anliegen des Ortsbeirais. Allerdings akzeptiert der Ortsbeirai es nicht, wenn zur Durchsetzung eines nicht vorgesehenen privaten Parkrechts andere Anwohner Nachteile erleiden und eine verkehrsbehindernde bzw. sicherheitsgefährdende Situation entsteht.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2012OMOM 1421Parksituation Heinrich-Tessenow-WegDirektanregung
- 21. August 2012Sie sind hierOFOF 187/7Parksituation Heinrich-Tessenow-WegOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, die_farbechten_-_LINKE., FREIE_WÄHLER, FDP, REP
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1711Parksituation Heinrich-Tessenow-WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme