Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen
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Trotz der im Mediationsverfahren prognostizierten Reduzierung des Fluglärms durch Ausmusterung von veraltetem Fluggerät ist der tatsächliche Fluglärm in den vergangenen Jahren gestiegen. Aus dieser Diskrepanz zieht der Magistrat lediglich die Konsequenz, ein wenig an den bestehenden Flugrouten zu basteln und stellt im Übrigen fest, dass "alle Möglichkeiten zur aktiven und passiven Reduzierung des Fluglärms ausgeschöpft werden" müssen. Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Der Ortsbeirat erwartet, dass zur Umsetzung dieser Selbstverständlichkeit, die Rechtsposition der Stadt Frankfurt durch eine formelle Eingabe beim Planfeststellungsverfahren gesichert wird. Dies verbessert die Möglichkeit der Stadt, im Falle eines Flughafenausbaus vom Antragsteller angemessen entschädigt zu werden und so Schallschutzmaßnahmen auf ihren Liegenschaften umzusetzen. Bei der erstmaligen Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen hat es die Stadt Frankfurt auf Grund des mehrmaligen Vetos der Oberbürgermeisterin versäumt, rechtzeitig ihre Eingabe beim Regierungspräsidium Darmstadt abzugeben.
Inhalt
Antrag vom 19.01.2007, OF 187/5
Betreff:
Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, im Zuge der erneuten Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen zum Flughafenausbau die Einspruchsmöglichkeiten der Stadt Frankfurt auszuschöpfen.
Es ist sicherzustellen, dass die Einwändungen fristgerecht an das Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet und die Rechtsposition der Stadt Frankfurt gesichert wird. Insbesondere muss gewährleistet werden, dass der Magistrat den Willen der Stadtverordnetenversammlung umsetzt und keinesfalls durch Verfahrenstricks die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung aushebelt.
Begründung:
Trotz der im Mediationsverfahren prognostizierten Reduzierung des Fluglärms durch Ausmusterung von veraltetem Fluggerät ist der tatsächliche Fluglärm in den vergangenen Jahren gestiegen. Aus dieser Diskrepanz zieht der Magistrat lediglich die Konsequenz, ein wenig an den bestehenden Flugrouten zu basteln und stellt im Übrigen fest, dass "alle Möglichkeiten zur aktiven und passiven Reduzierung des Fluglärms ausgeschöpft werden" müssen.
Das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Der Ortsbeirat erwartet, dass zur Umsetzung dieser Selbstverständlichkeit, die Rechtsposition der Stadt Frankfurt durch eine formelle Eingabe beim Planfeststellungsverfahren gesichert wird. Dies verbessert die Möglichkeit der Stadt, im Falle eines Flughafenausbaus vom Antragsteller angemessen entschädigt zu werden und so Schallschutzmaßnahmen auf ihren Liegenschaften umzusetzen.
Bei der erstmaligen Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen hat es die Stadt Frankfurt auf Grund des mehrmaligen Vetos der Oberbürgermeisterin versäumt, rechtzeitig ihre Eingabe beim Regierungspräsidium Darmstadt abzugeben.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.12.2006, B 537 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2006BB 537Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenMagistratsbericht
- 19. Januar 2007Sie sind hierOFOF 187/5Fluglärmbelastung ist weiter gestiegenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FAG, SPD
- 19. Januar 2007OAOA 283Fluglärmbelastung ist weiter gestiegen Bericht des Magistrats vom 22.12.2006, B 537Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen FDP (= Ablehnung)