Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher Landesmittel
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen im Ortsbezirk 1 zu verbessern. Es wird vorgeschlagen, zusätzliche Mittel des Landes Hessen zu prüfen, um die vorhandenen Angebote zu erweitern. Dies soll dazu beitragen, die Lebenssituation obdachloser Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen zu stabilisieren.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 4 Absatz 9 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. darzustellen, wie die psychiatrische und sozialpsychiatrische Versorgung obdachloser Menschen im Ortsbezirk 1 aktuell organisiert ist, insbesondere für Personen mit schweren psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen; 2. zu prüfen, welche Maßnahmen zur Wiedererlangung der Wohnfähigkeit für diese Personengruppe bestehen bzw. ausgebaut werden können; 3. darzulegen, in welchem Umfang in zentralen Lagen des Ortsbezirks 1 eine überregionale Versorgungsfunktion für obdachlose Menschen aus anderen Teilen Hessens übernommen wird und ob hierfür zusätzliche Mittel des Landes Hessen eingeworben werden können.
Begründung
Im Ortsbezirk 1 halten sich regelmäßig obdachlose Menschen auf, von denen ein erheblicher Teil unter schweren psychischen Erkrankungen leidet. Die bestehenden Angebote leisten notwendige Nothilfe, stoßen jedoch insbesondere bei der psychiatrischen Versorgung und der langfristigen Stabilisierung der Betroffenen an ihre Grenzen. Ein Teil der obdachlosen Menschen sucht den Aufenthalt in zentralen innerstädtischen Lagen des Ortsbezirks 1 gezielt, da diese eine höhere Anonymität bieten und zugleich einen besseren Zugang zu niedrigschwelligen Hilfs-, medizinischen und sozialen Angeboten ermöglichen. Großstädte wie Frankfurt wirken daher als Anziehungspunkt, insbesondere für Personen, die kleinere Kommunen oder ländliche Räume meiden. Diese Konzentration ist weniger Ausdruck lokaler Fehlsteuerung als vielmehr Folge der zentralen Versorgungsfunktion Frankfurts innerhalb Hessens. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Hilfesysteme, insbesondere im Bereich der psychiatrischen und sozialpsychiatrischen Betreuung, realistisch auszustatten und die Finanzierung nicht allein der Stadt Frankfurt zu überlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Januar 2026Sie sind hierOFOF 1852/1Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher LandesmittelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. Januar 2026OMOM 7966Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher LandesmittelDirektanregung
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 662Verbesserung der Versorgung obdachloser Menschen und Prüfung zusätzlicher LandesmittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffern 1. und 2.: Annahme bei Enthaltung fraktionslos Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); fraktionslos (= Enthaltung)