Vorfahrtsregelung auf der Feldbergstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Wiedereinführung der ‚Rechts vor Links' Regelung auf der Feldbergstraße, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Geschwindigkeit zu minimieren. Dies geschieht auf Wunsch der Anwohner, da die vorherige Regelung aufgrund der temporären Nutzung durch die Buslinie 36 aufgehoben wurde.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Liebigstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Sanierung der Staufenstraße im Westend21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Modalfilter am Grüneburgkreisel abbauen04.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Kunst im öffentlichen Raum - Verschönerung des Häuschens auf dem Erich-Fromm-Platz23.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Liebigstraße per E-MailAntrag
Der Magistrat wird gebeten, auf der Feldbergstraße (zwischen Siesmayerstr. und Grüneburgweg) wieder die ‚Rechts vor Links' Regelung einzuführen.
Begründung
Wunsch von Anwohnern. Im Zuge der temporären Nutzung der Feldbergstraße durch die Buslinie 36 wurde die o.g. Regelung aufgehoben und Stoppschilder vor den Kreuzungsbereichen der einmündenden Straßen (Myliusstr., Wiesenau, FvS-Straße und Liebigstraße) errichtet. Da die Feldbergstraße durch die Buslinie 36 nicht mehr genutzt wird, ist diese Regelung obsolet. Die aktuelle Verkehrsgeschwindigkeit könnte durch o.g. Maßnahme minimiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 184/2Vorfahrtsregelung auf der FeldbergstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. November 2021OMOM 1050Vorfahrtsregelung auf der FeldbergstraßeDirektanregung
- 28. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 493Vorfahrtsregelung auf der FeldbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme