Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel
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- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weserstraße per E-MailBegründung
Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 1 an künftigen Gestattungen (auch Verlängerungen) von Sommergärten im öffentlichen Straßenraum des Bahnhofsviertels zu beteiligen. Die Beteiligung darf nicht durch bloße Information erfolgen, sondern durch früh- und rechtzeitige Information und Einbindung in die Entscheidungsprozesse und Gewährung einer angemessenen Frist. Begründung: Mitglieder des Ortsbeirats sind mit einer Vielzahl von Playern des Bahnhofviertels vernetzt und stimmen dem Ansinnen, die Stadt durch eine größere Anzahl von Sommergärten zu beleben, grundsätzlich zu. In weiten Teilen des Bahnhofsviertels tragen liebevoll gestaltete Sommergärten auch durchaus zur Belebung und sozialen Kontrolle des Viertels bei. Einige wenige Sommergärten werden jedoch zu Zwecken des Drogenhandels selbst bzw. der Beaufsichtigung desselben durch Dealer und deren Bosse zweckentfremdet. Insofern ist es unverständlich, dass der Magistrat bestehende Genehmigungen dieser Sommergärten verlängert und neue im problematischem Bereich (Teile von Taunus- und Weserstraße) gestattet hat. Dem Ortsbeirat stehen aus dem Viertel eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, um mit dem nötigem Feingefühl eine Beurteilung abgeben zu können, die letztlich in die Entscheidung des Stadtplanungsamtes einfließt.
Inhalt
Antrag vom 28.05.2012, OF 183/1
Betreff: Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das Viertel Der Magistrat wird aufgefordert, den Ortsbeirat 1 an künftigen Gestattungen (auch Verlängerungen) von Sommergärten im öffentlichen Straßenraum des Bahnhofsviertels zu beteiligen. Die Beteiligung darf nicht durch bloße Information erfolgen, sondern durch früh- und rechtzeitige Information und Einbindung in die Entscheidungsprozesse und Gewährung einer angemessenen Frist.
Begründung: Mitglieder des Ortsbeirats sind mit einer Vielzahl von Playern des Bahnhofviertels vernetzt und stimmen dem Ansinnen, die Stadt durch eine größere Anzahl von Sommergärten zu beleben, grundsätzlich zu. In weiten Teilen des Bahnhofsviertels tragen liebevoll gestaltete Sommergärten auch durchaus zur Belebung und sozialen Kontrolle des Viertels bei. Einige wenige Sommergärten werden jedoch zu Zwecken des Drogenhandels selbst bzw. der Beaufsichtigung desselben durch Dealer und deren Bosse zweckentfremdet. Insofern ist es unverständlich, dass der Magistrat bestehende Genehmigungen dieser Sommergärten verlängert und neue im problematischem Bereich (Teile von Taunus- und Weserstraße) gestattet hat. Dem Ortsbeirat stehen aus dem Viertel eine Vielzahl von Informationen zur Verfügung, um mit dem nötigem Feingefühl eine Beurteilung abgeben zu können, die letztlich in die Entscheidung des Stadtplanungsamtes einfließt.Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Mai 2012Sie sind hierOFOF 183/1Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das ViertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2012OMOM 1289Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das ViertelDirektanregung
- 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1431Die Belebung des Straßenraumes im Bahnhofsviertel ist ein schwieriger Balanceakt: Nicht jeder Sommergarten bereichert das ViertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, 3 CDU, SPD und LINKE. gegen fraktionslos (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU