Flachstartverfahren - Auswirkungen auf Bergen-Enkheim seit Inbetriebnahme Zunahme des Dauerschallpegels nach EU-Richtlinie um ca. 6 dBA festzustellen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
auf Bergen-Enkheim seit Inbetriebnahme Zunahme des Dauerschallpegels nach EU-Richtlinie um ca. 6 dBA festzustellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wer das Flachstartverfahren in Frankfurt a) beantragt sowie b) genehmigt hat mit der Folge, dass unter den Abflugrouten über dicht besiedelten Stadtteilen wie Bergen-Enkheim offensichtlich eine Zunahme des Dauerschallpegels Lden nach EU-Richtlinie um fast 6 dBA, das ist eine Vervierfachung des Lärms, festzustellen ist. Nachzuvollziehen bei einem Vergleich der Messdaten des DFLD von Mittwoch, dem 1.5.2013 mit 82 Überflügen und 51,0 dBA nach Lden und nach der Einführung des Flachstartverfahrens am Sonntag, den 10.6.2013 mit nur 49 Überflügen und 57,6 dBA Lden, gemessen an der Messstelle Bergen-Enkheim 2 zu finden unter http://www.dfld.de/DFLD/index.htm 2. das Flachstartverfahren bei den Verantwortlichen der Deutschen Flugsicherung und den Flugverkehrsbetreibern konsequent abzulehnen und zu verlangen, dass die Fluglärmbelastungen unter den Abflugrouten im Stadtgebiet absolut zu senken sind. 3. vom Umweltamt die Messungen der Fluglärmmess-Stationen unter den Abflugrouten in Frankfurt - hier Bergen-Enkheim - nach dem 1.6.2013 auszuwerten und die gehörte, gefühlte und erlebte Lärmbelastung mit Messungen aus vergleichbaren Tagen mit Ostwind vor der Einsetzung des angeblich leiseren Flachstartverfahrens zu vergleichen. 4. Dem Ortsbeirat und den Bürgern das Ergebnis des Vergleiches in einer Bürgerfragestunde des des OBR 16 vorzustellen und zu erklären. Begründung: Wie die Bergen-Enkheimer leidvoll erfahren müssen, wurde mit dem Flachstartverfahren der Fluglärm über unseren Köpfen mit ca. 6 dBA fast vervierfacht. Das ist nicht hinnehmbar, um wie die Lufthansa verlauten ließ, Kerosin zu sparen. Es ist menschenverachtend und das Grundgesetz verletzend, wie die Flugverkehrsbetreiber und die Genehmigungsbehörden mit den Menschen unter den ihnen aufgezwungen Flugrouten umgehen. Die Stadtverordneten und der Magistrat haben die Interessen der Bürger und Einwohner zu vertreten und nicht die wirtschaftlichen Interessen der Kerosin sparenden Flugverkehrsbetreiber. Das scheint im Ausbaufieber mit einer, wie sich jetzt herausgestellt hat, nur bedingt einsetzbaren Nordwestlandebahn in Vergessenheit geraten zu sein.
Inhalt
Antrag vom 10.06.2013, OF 182/16
Betreff: Flachstartverfahren - Auswirkungen auf Bergen-Enkheim seit Inbetriebnahme Zunahme des Dauerschallpegels nach EU-Richtlinie um ca. 6 dBA festzustellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt 1. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wer das Flachstartverfahren in Frankfurt a) beantragt sowie b) genehmigt hat mit der Folge, dass unter den Abflugrouten über dicht besiedelten Stadtteilen wie Bergen-Enkheim offensichtlich eine Zunahme des Dauerschallpegels Lden nach EU-Richtlinie um fast 6 dBA, das ist eine Vervierfachung des Lärms, festzustellen ist. Nachzuvollziehen bei einem Vergleich der Messdaten des DFLD von Mittwoch, dem 1.5.2013 mit 82 Überflügen und 51,0 dBA nach Lden und nach der Einführung des Flachstartverfahrens am Sonntag, den 10.6.2013 mit nur 49 Überflügen und 57,6 dBA Lden, gemessen an der Messstelle Bergen-Enkheim 2 zu finden unter http://www.dfld.de/DFLD/index.htm 2. das Flachstartverfahren bei den Verantwortlichen der Deutschen Flugsicherung und den Flugverkehrsbetreibern konsequent abzulehnen und zu verlangen, dass die Fluglärmbelastungen unter den Abflugrouten im Stadtgebiet absolut zu senken sind. 3. vom Umweltamt die Messungen der Fluglärmmess-Stationen unter den Abflugrouten in Frankfurt - hier Bergen-Enkheim - nach dem 1.6.2013 auszuwerten und die gehörte, gefühlte und erlebte Lärmbelastung mit Messungen aus vergleichbaren Tagen mit Ostwind vor der Einsetzung des angeblich leiseren Flachstartverfahrens zu vergleichen. 4. Dem Ortsbeirat und den Bürgern das Ergebnis des Vergleiches in einer Bürgerfragestunde des des OBR 16 vorzustellen und zu erklären.
Begründung: Wie die Bergen-Enkheimer leidvoll erfahren müssen, wurde mit dem Flachstartverfahren der Fluglärm über unseren Köpfen mit ca. 6 dBA fast vervierfacht. Das ist nicht hinnehmbar, um wie die Lufthansa verlauten ließ, Kerosin zu sparen. Es ist menschenverachtend und das Grundgesetz verletzend, wie die Flugverkehrsbetreiber und die Genehmigungsbehörden mit den Menschen unter den ihnen aufgezwungen Flugrouten umgehen. Die Stadtverordneten und der Magistrat haben die Interessen der Bürger und Einwohner zu vertreten und nicht die wirtschaftlichen Interessen der Kerosin sparenden Flugverkehrsbetreiber. Das scheint im Ausbaufieber mit einer, wie sich jetzt herausgestellt hat, nur bedingt einsetzbaren Nordwestlandebahn in Vergessenheit geraten zu sein.Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2013Sie sind hierOFOF 182/16Flachstartverfahren - Auswirkungen auf Bergen-Enkheim seit Inbetriebnahme Zunahme des Dauerschallpegels nach EU-Richtlinie um ca. 6 dBA festzustellenOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
- 25. Juni 2013OAOA 405Flachstartverfahren - Auswirkungen auf Bergen-Enkheim seit Inbetriebnahme Zunahme des Dauerschallpegels nach EU-Richtlinie um ca. 6 dB(A) festzustellenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, WBE, SPD und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung)