Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße

Vorlagentyp: OFSPD
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zu dieser Straße geht es weiter

Bornweidstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Neues zu Bornweidstraße per E-Mail

Begründung

und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung von Straßen und Neu-Erstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, d.h., ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sog. "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden. Begründung: Auch in Frankfurt und hier in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen auf, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung von Riedsee zu Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden.

Inhalt

Antrag vom 31.05.2011, OF 18/16

Betreff: Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung von Straßen und Neu-Erstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, d.h., ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sog. "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden.

Begründung: Auch in Frankfurt und hier in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen auf, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung von Riedsee zu Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden.Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2011, OF 8/16 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Mai 2011Sie sind hier
    OFOF 18/16Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 31. Mai 2011OMOM 106Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner StraßeDirektanregung
  3. 24. August 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1005Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 2 · 31.05.2011
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 106 2011 1. Die Vorlage OF 8/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 18/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 18/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen