Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße
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Neues zu Bornweidstraße per E-MailBegründung
und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung von Straßen und Neu-Erstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, d.h., ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sog. "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden. Begründung: Auch in Frankfurt und hier in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen auf, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung von Riedsee zu Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden.
Inhalt
Antrag vom 31.05.2011, OF 18/16
Betreff: Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Erneuerung von Straßen und Neu-Erstellung von Bürgersteigen darauf zu achten, dass neue Straßen und Bürgersteige, auch die Einfahrten zu Grundstücken, behindertengerecht ausgeführt werden, d.h., ein nur unmerkliches Gefälle erhalten, damit sie auch von Rollstuhlfahrern, Senioren mit Gehhilfen, Blinden und anderen Behinderten problemlos begangen werden können. Für die Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner Straße bietet sich ein Umbau der Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (sog. "Spielstraße") mit Abschaffung des Niveauunterschiedes beim Bürgersteig an, ähnlich der Anlage der Gangstraße im Bereich hinter der Stadthalle in Bergen. Generell müssen nach und nach Bürgersteige mit zu starkem Gefälle Richtung Straße behindertengerecht nachgebessert werden.
Begründung: Auch in Frankfurt und hier in Bergen-Enkheim werden die Menschen immer älter. Wiederholt kommen nun Klagen auf, wonach ältere und behinderte Menschen die Bürgersteige nicht nutzen können, weil sie zu steil Richtung Straße abfallen und damit die Unsicherheit beim Begehen noch verstärken. Auch die Anlage der Einfahrten müssen diese Belange berücksichtigen. Generell sind die Baumaßnahmen so auszuführen, dass behinderte Menschen nicht mehr auf die oft besser ausgebaute Straße ausweichen müssen. Am Beispiel Bornweidstraße könnte die sogenannte Verrohrung zur Fließwasseranbindung von Riedsee zu Voltensee für die Baumaßnahme genutzt werden.Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2011, OF 8/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Mai 2011Sie sind hierOFOF 18/16Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2011OMOM 106Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner StraßeDirektanregung
- 24. August 2011Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1005Behindertengerechte Straßenführung und Bürgersteige in Bergen-Enkheim Umgestaltung der Bornweidstraße zwischen Triebstraße und Stettiner StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme