Hinweisschild bzw. „Meilenstein“ für den Praunheimer Kreisel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
"Meilenstein" für den Praunheimer Kreisel Vorbehaltlich einer positiven Prüfung des Antrags durch den Magistrat der Stadt Frankfurt, stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget eine Summe von maximal 1400,- € für die Errichtung eines Hinweisschildes bzw. eines sog. "Meilensteins" für den Praunheimer Kreisel zur Verfügung. Die Entscheidung welche Hinweisform gewählt wird überträgt der Ortsbeirat dem Bürgerverein Praunheim und dem Siedlerverein Praunheim. Kosten die den og. Betrag übersteigen werden nicht vom Ortsbeirat übernommen. Der Standort erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Ämtern.
Inhalt
Antrag vom 30.05.2017, OF 175/7
Betreff: Hinweisschild bzw. "Meilenstein" für den Praunheimer Kreisel Vorbehaltlich einer positiven Prüfung des Antrags durch den Magistrat der Stadt Frankfurt, stellt der Ortsbeirat aus seinem Budget eine Summe von maximal 1400,- € für die Errichtung eines Hinweisschildes bzw. eines sog. "Meilensteins" für den Praunheimer Kreisel zur Verfügung. Die Entscheidung welche Hinweisform gewählt wird überträgt der Ortsbeirat dem Bürgerverein Praunheim und dem Siedlerverein Praunheim. Kosten die den og. Betrag übersteigen werden nicht vom Ortsbeirat übernommen. Der Standort erfolgt im Einvernehmen mit den zuständigen Ämtern.Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Mai 2017Sie sind hierOFOF 175/7Hinweisschild bzw. „Meilenstein“ für den Praunheimer KreiselOrtsbeiratsantrag · SPD, CDU, die_farbechten_-_LINKE., GRÜNE, FDP, BFF, REP
- 13. Juni 2017OIBOIB 98Hinweisschild bzw. „Meilenstein“ für den Praunheimer KreiselBudget-Initiative
- 4. September 2017Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1605Hinweisschild bez. "Meilenstein" für den Praunheimer KreiselStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme