Hinweisschilder auf die Freiwillige Feuerwehr
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Am alten Standort der Feuerwehr, welcher im Ortskern etwas versteckt lag, wiesen zwei Schilder an der Einfahrt der Straße „Zur Obermühle“ auf die Freiwillige Feuerwehr hin. Da der neue Standort der Freiwilligen Feuerwehr am Ortsrand ebenfalls etwas abseits liegt und immer wieder Passanten nach dem Standort fragen, scheint es sinnvoll, am oben genannten Standort ebenfalls wieder zwei Hinweisschilder anzubringen.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2010, OF 175/13
Betreff:
Hinweisschilder auf die Freiwillige Feuerwehr
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das zuständige Amt mit der Anbringung von zwei Hinweisschildern auf den neuen Standort der Freiwilligen Feuerwehr zu beauftragen. Die beiden Schilder sollen an der Einfahrt zur Kurmarkstraße so angebracht werden, dass sie aus beiden Fahrtrichtungen erkennbar sind.
Begründung:
Am alten Standort der Feuerwehr, welcher im Ortskern etwas versteckt lag, wiesen zwei Schilder an der Einfahrt der Straße "Zur Obermühle“ auf die Freiwillige Feuerwehr hin. Da der neue Standort der Freiwilligen Feuerwehr am Ortsrand ebenfalls etwas abseits liegt und immer wieder Passanten nach dem Standort fragen, scheint es sinnvoll, am oben genannten Standort ebenfalls wieder zwei Hinweisschilder anzubringen.
Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. August 2010Sie sind hierOFOF 175/13Hinweisschilder auf die Freiwillige FeuerwehrOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2010OMOM 4378Hinweisschilder auf die Freiwillige FeuerwehrDirektanregung
- 18. Oktober 2010Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1367Hinweisschilder auf die Freiwillige FeuerwehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme