Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, den Kettenhofweg in eine fahrradfreundliche Nebenstraße umzuwandeln, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu verbessern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen testweise umgesetzt werden, um die Auswirkungen auf den Verkehr zu evaluieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Arndtstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Beleuchtung in der Savignystraße21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Prüfung der Einrichtung eines Zebrastreifens im Kettenhofweg21.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Arndtstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der geplanten Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen Nebenstraße vorerst nur die nachfolgend genannten Maßnahmen "testweise" vorzunehmen. D.h. die jeweiligen Maßnahmen sind als Provisorium einzurichten, so dass sie ggf. auch kurzfristig wieder rückgängig gemacht werden können.
- Die Längssperre auf Höhe der Arndtstraße wird wie in der Präsentation vom 06.09.2021 vorgeschlagen eingerichtet. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob entlang der neuen Längssperre Parkplätze eingerichtet werden können.
- Im Abschnitt Beethovenstraße bis Feuerbachstraße wird das Parken auf eine Fahrbahnseite reduziert, da es hier für den Radverkehr besonders eng ist. Wo möglich werden auf der Fahrbahn Schutzstreifen für den Radverkehr markiert, die bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden dürfen.
- In dem in Ziffer 2 genannten Bereich sind bestimmte Bereiche zum Kurzzeitparken (insbesondere tagsüber und in der Nähe des Einzelhandels) und für den Lieferverkehr zu kennzeichnen und nachts als Parkplätze zum Anwohnerparken auszuweisen.
- In den Kreuzungsbereichen ist sicherzustellen, dass die Sichtachsen und ausreichend Platz zum sicheren Überqueren der Fahrbahn für die Fußgänger freigehalten und gegen Zuparken gesichert werden.
Begründung
Die Einbahnstraßenregelungen sind im gesamten Gebiet beizubehalten. Die Umkehr der Einbahnstraße auf Höhe Schumannstraße/Beethovenstraße würde den Verkehr in ruhige Wohngebiete abdrängen und den Verkehr in Straßen, die ihrerseits nicht mehr Platz bieten, verschieben. Die Maßnahmen in Ziffer 2-4 sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit zugunsten des Fußgänger- und Radverkehrs zu verbessern. Der Kettenhofweg ist eng und teilweise ist das Ausweichen bei Gegenverkehr ohne Missachtung der erforderlichen Sicherheitsabstände zu parkenden und auch fahrenden Autos als Radfahrer nicht möglich. Insbesondere in den Kreuzungsbereichen ist dem widerrechtlichen Parken von Fahrzeugen entgegenzuwirken, um den Fußgängern die sichere Querung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollten keine weiteren Parkplätze, neben den Parkplätzen in Ziffer 2-4 dieses Antrags, zugunsten von Gastronomieangeboten ohne vorherige Anhörung von Anwohnern und Gewerbetreibenden vor Ort wegfallen. Gewerbetreibende und Anwohner sollten außerdem Gehör finden, wenn es um die Frage geht, an welchen Stellen gegebenenfalls Lieferzonen und (zumindest tagsüber) Kurzzeitparken ermöglicht werden sollten. Alle Maßnahmen sollten so vorgenommen werden, dass sie nach Ablauf einer Testphase, insbesondere auch nach Umbau der Bockenheimer Landstraße und Erhebungen zu deren Auswirkungen rückgebaut werden können. Es ist davon auszugehen, dass sich die Verkehrsströme im Westend anlässlich des Umbaus der Bockenheimer Landstraße verschieben. Dort entfällt eine Fahrspur zugunsten des Radverkehrs. Die Maßnahmen im Kettenhofweg sollten daher provisorisch, also rückbaufähig, ergriffen werden. Gegebenenfalls könnten die Maßnahmen dann je nach Auswirkungen der baulichen Maßnahmen auf der Bockenheimer Landstraße korrigiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 172/2Kettenhofweg als fahrradfreundliche NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 173/2Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 13. November 2021OFOF 209/2Umgestaltung des Kettenhofwegs zur fahrradfreundlichen NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP
- 15. November 2021OFOF 210/2Kettenhofweg als fahrradfreundliche NebenstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, LINKE.
- 15. November 2021OFOF 211/2Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und UmsetzungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 1. Dezember 2021OMOM 1227Kettenhofweg als fahrradfreundliche Nebenstraße - Kommunikation und UmsetzungDirektanregung
- 1. Dezember 2021OMOM 1225Kettenhofweg als fahrradfreundliche NebenstraßeDirektanregung
- 14. März 2022Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 660Kettenhofweg als fahrradfreundliche NebenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) zu 4. GRÜNE und SPD gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 5. a) und d) Buchstabe B) Ziffern 6. und 10.: GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme) b), d) Buchstabe A) Ziffern 2. und 3. sowie Buchstabe B) Ziffern 4., 5. und 13.: Einstimmige Annahme c) GRÜNE, CDU, SPD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) d) Buchstabe A) Ziffer 1.: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und ÖkoLinX-ARL Buchstabe B) Ziffern 1. bis 3. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL Ziffern 7. und 8.: GRÜNE, SPD und 1 FDP gegen CDU, 1 FDP und BFF (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Ziffern 9. und 12.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung) Ziffer 11.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP (= Ablehnung) Begründung: GRÜNE und SPD gegen 1 CDU und 1 FDP (= Ablehnung); 3 CDU, 1 FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)