Maßnahmen zur Reduzierung alkoholbedingter Exzesse im Bahnhofsviertel
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt Maßnahmen zur Reduzierung alkoholbedingter Exzesse im Bahnhofsviertel vor, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Anwohner und Gewerbetreibenden zu verbessern. Es wird angeregt, rechtliche Möglichkeiten für ein Verbot des Straßenverkaufs von Alkohol in der Nacht zu prüfen.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten:
- Ist ein Verbot des Straßenverkaufs von Alkohol und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ab 22:00 bis 6.00 Uhr (Zeiten in Anlehnung an BImSchG) rechtlich möglich?
- Falls nein, ist ein Verbot des Straßenverkaufs von Alkohol und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum im Rahmen einer coronabedingten Allgemeinverfügung in den Nachtzeiten möglich?
- Wie sieht der Magistrat die Möglichkeit der Durchsetzung und effektiven Kontrolle durch die Stadtpolizei, die Landespolizei oder die Bundespolizei?
- Befürwortet der Magistrat eine entsprechende begleitende Öffentlichkeitskampagne oder Beschilderung an den jeweiligen Brennpunkten?
- Welche weiteren effektiven Lösungsansätze sieht der Magistrat?
Begründung
alkoholbedingter Exzesse im Bahnhofsviertel Im Bahnhofsviertel werden in den letzten Wochen und Monaten wieder exzessiver Alkoholgenuss und dadurch bedingte Gewaltbereitschaft vor allem von feiernden Männergruppen beobachtet. Prügeleien, lautes Gegröle sowie Urinieren sind an der Tagesordnung. Die gewachsene Gewaltbereitschaft führt zu einem mangelnden Sicherheitsgefühl der Menschen im Bahnhofsviertel, selbst bei denjenigen, die hier schon über Jahrzehnte Gewerbe betreiben und die sich hier eigentlich zu Hause fühlen. Das trifft auch auf weitere Brennpunkte im Ortsbezirk zu. Im Interesse und zum Wohle aller Menschen sollten schnelle und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, wenn auch ein nächtliches generelles Alkoholverbot weder sinnvoll noch durchsetzbar erscheint. Obdachlose und alkoholkranke Menschen müssen dabei jedoch explizit von etwaigen Einschränkungen ausgenommen werden. Beispielweise hat die Stadt Hamburg im Rahmen einer Rechtsverordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Einschränkungen des nächtlichen Alkoholkonsums verfügt. Dies vorangestellt,
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 173/1Maßnahmen zur Reduzierung alkoholbedingter Exzesse im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021OMOM 893Maßnahmen zur Reduzierung alkoholbedingter Exzesse im BahnhofsviertelDirektanregung
- 4. Februar 2022Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 268Maßnahmen zur Reduzierung alkoholbedingter Exzesse im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, CDU, 1 SPD und 1 LINKE. gegen FDP, 1 LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) zu 2.: 1 GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen 3 GRÜNE, CDU und 1 LINKE. (= Annahme) zu 3.: 1 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen 3 GRÜNE, CDU, BFF und Die PARTEI (= Annahme) zu 4.: 1 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, ÖkoLinX-ARL, BFF und Die PARTEI gegen 3 GRÜNE und CDU (= Annahme) zu 5.: GRÜNE, CDU, SPD, 1 LINKE., Volt, BFF und Die PARTEI gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FDP und 1 LINKE. (= Enthaltung)