Buslinie 69 Barrierefreiheit
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Auskunft vom Magistrat über die Barrierefreiheit an den neuen Haltepunkten der Buslinie 69. Dies ist notwendig, da an den Bürgersteigen keine Aufpflasterungen oder Gehwegerhöhungen vorhanden sind. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für alle Bürger zu gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft, inwiefern die für den ÖPNV vorgeschriebene Barrierefreiheit an den neuen Haltepunkten der Buslinie 69 zwischen Weißer Stein und Markus Krankenhaus gewährleistet wird.
Begründung
An den Bürgersteigen sind keine Aufpflasterungen bzw. Gehwegerhöhungen vorhanden. Es wäre denkbar, dass das eingesetzte Fahrzeug über eine entsprechende Technik verfügt, den Einstieg ausreichend niedrig zur Fahrbahn abzusenken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 165/9Buslinie 69 BarrierefreiheitOrtsbeiratsantrag · BFF
- 2. Dezember 2021VV 258Buslinie 69 BarrierefreiheitAnfrage
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 774Buslinie 69 BarrierefreiheitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE und SPD (= Ablehnung); 4 GRÜNE (= Enthaltung)