Buslinie 69 Barrierefreiheit
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, inwiefern die Barrierefreiheit an den neuen Haltepunkten der Buslinie 69 gewährleistet wird. Dies ist wichtig, da an den Bürgersteigen keine Aufpflasterungen oder Gehwegerhöhungen vorhanden sind.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
An den Bürgersteigen sind keine Aufpflasterungen bzw. Gehwegerhöhungen vorhanden. Es wäre denkbar, dass das eingesetzte Fahrzeug über eine entsprechende Technik verfügt, den Einstieg ausreichend niedrig zur Fahrbahn abzusenken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021OFOF 165/9Buslinie 69 BarrierefreiheitOrtsbeiratsantrag · BFF
- 2. Dezember 2021Sie sind hierVV 258Buslinie 69 BarrierefreiheitAnfrage
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 774Buslinie 69 BarrierefreiheitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen