Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Friedhof, Eingang Nußzeil Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel am Eingang zum Eschersheimer Friedhof in der Nußzeil aufzustellen. Ein Standort rechts neben dem Eingangstor im hinteren Bereich des Parkplatzes erscheint hierfür geeignet. Begründung: Es sind keine Radabstellmöglichkeiten für Friedhofsbesucher vorhanden. Zudem fehlen sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für Anwohner in diesem Abschnitt der Nußzeil. Aufgrund des Zuschnitts des Parkplatzes könnten Fahrradbügel ohne den Verlust von einzelnen Parkplätzen aufgestellt werden.
Inhalt
Antrag vom 05.01.2017, OF 165/9
Betreff: Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird gebeten, einige Fahrradbügel am Eingang zum Eschersheimer Friedhof in der Nußzeil aufzustellen. Ein Standort rechts neben dem Eingangstor im hinteren Bereich des Parkplatzes erscheint hierfür geeignet.
Begründung: Es sind keine Radabstellmöglichkeiten für Friedhofsbesucher vorhanden. Zudem fehlen sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für Anwohner in diesem Abschnitt der Nußzeil. Aufgrund des Zuschnitts des Parkplatzes könnten Fahrradbügel ohne den Verlust von einzelnen Parkplätzen aufgestellt werden.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2017Sie sind hierOFOF 165/9Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, FDP
- 19. Januar 2017OMOM 1143Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilDirektanregung
- 31. März 2017STST 673Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilStellungnahme
- 18. September 2017Antwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1855Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme