Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2017, ST 1855
Betreff: Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang Nußzeil Der Magistrat hat eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass in dem genannten Bereich keine geeigneten Flächen bzw. nicht genügend Platz für die Installation von Fahrradbügeln zur Verfügung stehen. Der Magistrat kann der Anregung daher nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2017OFOF 165/9Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilOrtsbeiratsantrag · SPD, GRÜNE, FDP
- 19. Januar 2017OMOM 1143Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilDirektanregung
- 31. März 2017STST 673Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilStellungnahme
- 18. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 37 WochenSTST 1855Fahrradbügel am Eschersheimer Friedhof, Eingang NußzeilStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab