Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet Leuchte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Einrichtung einer Kurzzeitpflegeeinrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung und Demenz im Neubaugebiet Leuchte. Dies ist notwendig, da es in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet an solchen Einrichtungen mangelt, insbesondere für jüngere Menschen mit Pflegebedarf.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen,
der Magistrat wird gebeten.
Bei der Erweiterung im Gesamtkonzept pflegebedürftiger ältere Menschen in unserem Stadtteil Bergen-Enkheim (Neubaugebiet Leuchte) eine Einrichtung für Menschen mit geistiger Behinderung / Demenz zur Kurzzeitpflege fest mit einzuplanen und einzurichten.
Begründung
Da es in ganz Frankfurt und auch im gesamten Rhein-Maingebiet keine Möglichkeit gibt, einen geistig behinderten jungen Menschen mit Pflegebedarf bei plötzlichem Ausfall der Angehörigen in Kurzzeitpflege zu geben und sämtliche ortsansässigen Träger in Frankfurt und Rhein-Main Gebiet durch die angespannte Wohnraumsituation für Menschen mit Behinderung dieses Konzept nicht anbieten, ist es unbedingt notwendig eine solche Einrichtung ins Leben zu rufen und einzurichten. Die wenigen dauerhaften Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind meistens auf Elterninitiativen zurückzuführen, die bei weitem nicht den erforderlichen Wohnbedarf abdecken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2023Sie sind hierOFOF 162/16Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet LeuchteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2023OMOM 3748Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet LeuchteDirektanregung
- 8. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2432Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet LeuchteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme