Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet Leuchte
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, eine Einrichtung für jüngere Menschen mit geistiger Behinderung/Demenz zur Kurzzeitpflege im Stadtteil Bergen-Enkheim einzuplanen. Dies ist notwendig, da es in Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet keine entsprechenden Angebote gibt, um jungen Menschen mit Pflegebedarf in Notfällen zu helfen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, bei der Erweiterung des Gesamtkonzepts pflegebedürftiger älteren Menschen im Stadtteil Bergen-Enkheim eine Einrichtung für jüngere Menschen mit geistiger Behinderung/Demenz zur Kurzzeitpflege fest mit einzuplanen und einzurichten.
Begründung
Da es in ganz Frankfurt und auch im gesamten Rhein-Main-Gebiet keine Möglichkeit gibt, einen geistig behinderten jungen Menschen mit Pflegebedarf bei plötzlichem Ausfall der Angehörigen in Kurzzeitpflege zu geben und sämtliche ortsansässigen Träger in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet durch die angespannte Wohnraumsituation für Menschen mit Behinderung dieses Konzept nicht anbieten, ist es unbedingt notwendig, eine solche Einrichtung ins Leben zu rufen und einzurichten. Die wenigen dauerhaften Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind meistens auf Elterninitiativen zurückzuführen, die bei Weitem nicht den erforderlichen Wohnbedarf abdecken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. März 2023OFOF 162/16Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet LeuchteOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. März 2023Sie sind hierOMOM 3748Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet LeuchteDirektanregung
- 8. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 2432Pflegeeinrichtung im Neubaugebiet LeuchteStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 51