Tempo-30-Zone in der Maßbornstraße hier: Wiedereinführung geschwindigkeitssenkender Gestaltung
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Neues zu Maßbornstraße per E-MailBegründung
Maßbornstraße hier: Wiedereinführung geschwindigkeitssenkender Gestaltung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach der Entfernung der beidseitigen Fahrradschutzstreifen am Ortseingang im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat andere verordnungskonforme Maßnahmen vorzuschlagen, die die besonders im Bereich der Ortseinfahrt bzw. Ortsausfahrt gefahrenen Geschwindigkeiten wirkungsvoll auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit senken können. Begründung: Die Radfahrstreifen, die bereits bei der Einführung der Tempo-30-Zone im Jahr 2006 vorhanden waren, sind spätestens seit dem Jahr 2009 nach einer Änderungsverordnung der StVO nicht mehr zulässig. Sie sind konsequenterweise im April 2014 entfernt worden. Diese Radfahrstreifen hatten aber nicht nur die Aufgabe, den Radverkehr sicherer zu machen sondern waren gleichzeitig Bestandteil der T30-Konzeption und sollten die Maßbornstraße optisch verschmälern, um dämpfend auf die gefahrenen Geschwindigkeiten einzuwirken. Diese Wirkung entfällt nun ebenfalls. Da bedauerlicherweise immer noch nicht erreicht ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmer alleine durch Schilder an die geltenden Regeln halten, sind entsprechende wirkungsvolle Ersatzmaßnahmen einzurichten.
Inhalt
Antrag vom 02.06.2014, OF 158/14
Betreff: Tempo-30-Zone in der Maßbornstraße hier: Wiedereinführung geschwindigkeitssenkender Gestaltung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, nach der Entfernung der beidseitigen Fahrradschutzstreifen am Ortseingang im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat andere verordnungskonforme Maßnahmen vorzuschlagen, die die besonders im Bereich der Ortseinfahrt bzw. Ortsausfahrt gefahrenen Geschwindigkeiten wirkungsvoll auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit senken können.
Begründung: Die Radfahrstreifen, die bereits bei der Einführung der Tempo-30-Zone im Jahr 2006 vorhanden waren, sind spätestens seit dem Jahr 2009 nach einer Änderungsverordnung der StVO nicht mehr zulässig. Sie sind konsequenterweise im April 2014 entfernt worden. Diese Radfahrstreifen hatten aber nicht nur die Aufgabe, den Radverkehr sicherer zu machen sondern waren gleichzeitig Bestandteil der T30-Konzeption und sollten die Maßbornstraße optisch verschmälern, um dämpfend auf die gefahrenen Geschwindigkeiten einzuwirken. Diese Wirkung entfällt nun ebenfalls. Da bedauerlicherweise immer noch nicht erreicht ist, dass sich alle Verkehrsteilnehmer alleine durch Schilder an die geltenden Regeln halten, sind entsprechende wirkungsvolle Ersatzmaßnahmen einzurichten.Beratung im Ortsbeirat: 14
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2014Sie sind hierOFOF 158/14Tempo-30-Zone in der Maßbornstraße hier: Wiedereinführung geschwindigkeitssenkender GestaltungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Juli 2014OMOM 3303Einengungen auf der MaßbornstraßeDirektanregung
- 6. Oktober 2014STST 1337Einengungen auf der MaßbornstraßeStellungnahme
- 3. November 2014Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1413Einengungen auf der MaßbornstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme