Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten
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Michaelstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.03.2026.
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Neues zu Michaelstraße per E-MailBegründung
während des Verkehrsversuchs gewährleisten Vorgang: OM 2852/14 OBR 6; V 1123/14 OBR 6; ST 295/15; OM 3943/15 OBR 6; ST 892/15 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung bzw. Verbesserung der Verkehrssicherheit während des Verkehrsversuchs mit Änderung der Verkehrsführung in der Schaumburger Straße, Westerwaldstraße, Michaelstraße nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:
- Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Haltverbot insbesondere in den Kreuzungsbereichen (bspw. Markierungen von Sperrflächen, regelmäßige Verkehrskontrollen), damit Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr und LKW nicht mehr durch Falschparker behindert / blockiert werden - Dies wurde in der ST 892 vom 19.06.2015 zugesagt!
- Aufbau eines Verkehrsspiegels an der Ecke Michaelstraße / Schaumburger Straße, damit Autofahrer von der Michaelstraße kommend rechts in die Schaumburger Straße einsehen können
- Sensibilisierung der zuständigen Ämter dahingehend, einzelne Nachfragen und Hinweise von Bürgern bzw. Anwohnern kompetent und serviceorientiert zu antworten Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295, hat die Stadt Frankfurt (Straßenverkehrsamt) mit der Umkehr der Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag zur Verringerung des Durchgangsverkehrs und der Raserei in diesem Gebiet unterbreitet, dem der Ortsbeirat 6 unter Hinweis auf verschiedene Probleme und Vorgabe ergänzender Maßnahmen zugestimmt hat (OM 3934). Hierzu zählte der Hinweis darauf, dass in diesem Bereich (u.a. bedingt durch den enormen Parkdruck) sehr häufig im Haltverbot geparkt wird; insbesondere in den Kreuzungsbereichen wird der Mindestabstand von 5 Metern nicht eingehalten. Diese Kreuzungen, insbesondere an der Michaelstraße müssen nun aber stärker (von zwei Seiten) frequentiert werden. Auch die Einfahrt in die Schaumburger Straße von der Siegener Straße ist oft nur schwer möglich, da Fahrzeuge zu nah am Einmündungsbereich abgestellt werden. Fahrer von PKW weichen deshalb auf den Bürgersteig aus, was die Fußgänger gefährdet. Größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen und Fahrzeuge der Müllabfuhr können an den genannten Stellen gar nicht mehr um die Ecken fahren. Dies führt dazu, dass die Müllabfuhr nun oft entgegen der Einbahnstraße fährt (ursprüngliche Verkehrsführung), was zu Behinderungen und Gefährdungen führt. Der Ortsbeirat hatte bereits in der Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934 um Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Halteverbot gebeten. Dem wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892 auch entsprochen. Bisher ist hier aber nichts geschehen. Stattdessen verweisen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts bei entsprechenden Hinweisen darauf, dass das Parken an den genannten Stellen nicht erlaubt sei und deshalb, bis auf Kontrollen, keine Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings wurden auch Kontrollen bisher nicht wahrgenommen. Es ist nachvollziehbar, dass während des Verkehrsversuchs keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Nichtsdestotrotz muss auch in dieser Zeit die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Deshalb sollten insbesondere die o.g. Maßnahmen (erneut) geprüft und zeitnah umgesetzt werden. Zudem fällt vermehrt auf, dass bei Anfragen von Bürgern an das Straßenverkehrsamt einfach auf die Mitglieder des Ortsbeirats als "Planer der Maßnahme und mögliche Problemlöser" verwiesen wird. Dabei hat in diesem Fall der Ortsbeirat, wie eingangs beschrieben, einen vom Straßenverkehrsamt erarbeiteten Vorschlag zugestimmt - im Vertrauen darauf, dass die mögliche Umsetzung des Vorschlags mit Fachkenntnis geprüft wurde. Nun auf einzelne - ehrenamtlich tätige - Mitglieder des Ortsbeirats zu verweisen, die die nötige Fachkenntnis nicht haben können und zur Beantwortung der Fragen sich wiederum an das Amt wenden müssen, ist weder zielführend noch bürgerfreundlich.
Inhalt
Antrag vom 02.01.2016, OF 1547/6
Betreff: Sossenheim: Verkehrssicherheit auch während des Verkehrsversuchs gewährleisten Vorgang: OM 2852/14 OBR 6; V 1123/14 OBR 6; ST 295/15; OM 3943/15 OBR 6; ST 892/15 Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung bzw. Verbesserung der Verkehrssicherheit während des Verkehrsversuchs mit Änderung der Verkehrsführung in der Schaumburger Straße, Westerwaldstraße, Michaelstraße nachfolgende Maßnahmen umzusetzen:
- Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Haltverbot insbesondere in den Kreuzungsbereichen (bspw. Markierungen von Sperrflächen, regelmäßige Verkehrskontrollen), damit Rettungsfahrzeuge, die Müllabfuhr und LKW nicht mehr durch Falschparker behindert / blockiert werden - Dies wurde in der ST 892 vom 19.06.2015 zugesagt!
- Aufbau eines Verkehrsspiegels an der Ecke Michaelstraße / Schaumburger Straße, damit Autofahrer von der Michaelstraße kommend rechts in die Schaumburger Straße einsehen können
- Sensibilisierung der zuständigen Ämter dahingehend, einzelne Nachfragen und Hinweise von Bürgern bzw. Anwohnern kompetent und serviceorientiert zu antworten Begründung: Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2015, ST 295, hat die Stadt Frankfurt (Straßenverkehrsamt) mit der Umkehr der Fahrtrichtung in je einem Teilstück der Schaumburger Straße und der Westerwaldstraße ein Lösungsvorschlag zur Verringerung des Durchgangsverkehrs und der Raserei in diesem Gebiet unterbreitet, dem der Ortsbeirat 6 unter Hinweis auf verschiedene Probleme und Vorgabe ergänzender Maßnahmen zugestimmt hat (OM 3934). Hierzu zählte der Hinweis darauf, dass in diesem Bereich (u.a. bedingt durch den enormen Parkdruck) sehr häufig im Haltverbot geparkt wird; insbesondere in den Kreuzungsbereichen wird der Mindestabstand von 5 Metern nicht eingehalten. Diese Kreuzungen, insbesondere an der Michaelstraße müssen nun aber stärker (von zwei Seiten) frequentiert werden. Auch die Einfahrt in die Schaumburger Straße von der Siegener Straße ist oft nur schwer möglich, da Fahrzeuge zu nah am Einmündungsbereich abgestellt werden. Fahrer von PKW weichen deshalb auf den Bürgersteig aus, was die Fußgänger gefährdet. Größere Fahrzeuge, wie Rettungswagen und Fahrzeuge der Müllabfuhr können an den genannten Stellen gar nicht mehr um die Ecken fahren. Dies führt dazu, dass die Müllabfuhr nun oft entgegen der Einbahnstraße fährt (ursprüngliche Verkehrsführung), was zu Behinderungen und Gefährdungen führt. Der Ortsbeirat hatte bereits in der Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934 um Maßnahmen zur Unterbindung des Parkens im Halteverbot gebeten. Dem wurde in der Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892 auch entsprochen. Bisher ist hier aber nichts geschehen. Stattdessen verweisen Mitarbeiter des Straßenverkehrsamts bei entsprechenden Hinweisen darauf, dass das Parken an den genannten Stellen nicht erlaubt sei und deshalb, bis auf Kontrollen, keine Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings wurden auch Kontrollen bisher nicht wahrgenommen. Es ist nachvollziehbar, dass während des Verkehrsversuchs keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Nichtsdestotrotz muss auch in dieser Zeit die Verkehrssicherheit gewährleistet sein. Deshalb sollten insbesondere die o.g. Maßnahmen (erneut) geprüft und zeitnah umgesetzt werden. Zudem fällt vermehrt auf, dass bei Anfragen von Bürgern an das Straßenverkehrsamt einfach auf die Mitglieder des Ortsbeirats als "Planer der Maßnahme und mögliche Problemlöser" verwiesen wird. Dabei hat in diesem Fall der Ortsbeirat, wie eingangs beschrieben, einen vom Straßenverkehrsamt erarbeiteten Vorschlag zugestimmt - im Vertrauen darauf, dass die mögliche Umsetzung des Vorschlags mit Fachkenntnis geprüft wurde. Nun auf einzelne - ehrenamtlich tätige - Mitglieder des Ortsbeirats zu verweisen, die die nötige Fachkenntnis nicht haben können und zur Beantwortung der Fragen sich wiederum an das Amt wenden müssen, ist weder zielführend noch bürgerfreundlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. Januar 2016 brachte CDU im Ortsbeirat 6 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.01.2016 im OBR 6 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 2852 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme