Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs in Sossenheim umsetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 892
Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrs in Sossenheim umsetzen Zu den einzelnen Vorschlägen der Anregung nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Zu Ziffer 1 Der Anregung wird zeitnah entsprochen. Zu Ziffer 2 Der Anregung wird entsprochen. Zu Ziffer 3 Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat wird im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit der Verkehrsüberwachung die Einhaltung der Parkordnung überwachen. Zu Ziffer 4 Der Anregung wird entsprochen. Zu Ziffer 5 und 6 Der Magistrat ist gerne bereit, nach Auswertung des Probebetriebs einer Einladung des Ortsbeirats zu folgen um die Ergebnisse des Probebetriebs der Öffentlichkeit vorzustellen. Bereits jetzt weist der Magistrat jedoch daraufhin, dass die Stellplatzsatzung lediglich einen Stellplatz je Wohneinheit vorsieht und diese Voraussetzung in dem angesprochenen wohnquartier erfüllt ist. Da die Parkraumnachfrage im Wesentlichen aus der Anwohnerschaft selbst kommt, sieht der Magistrat wenige Spielräume, auf öffentlichen Verkehrsflächen zusätzlichen Parkraum zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Juni 2015 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 3943 — Direktanregung vom 10. März 2015.