Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Platzverhältnisse auf der Lahnstraße, insbesondere durch die Verhinderung des Parkens auf dem Gehweg. Dies soll die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere Kinder, erhöhen und die Verkehrssituation entspannen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Lahnstraße — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Reinigung der mit Graffiti verunreinigten Fassade der Liegenschaft Lahnstraße 115.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Städtische Liegenschaft in der Lahnstraße: Bericht zum Stand der Bewirtschaftung18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Das seit Jahren leer stehende städtische Ladenlokal in der Lahnstraße 1 im Gallus wurde im Sommer 2025 von Aktivist*inne18.06.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Neues zu Lahnstraße per E-MailAntrag
Die Fahrbahnen der Lahnstraße sind in diesem Abschnitt ziemlich breit, trotzdem wird auf dem Gehweg geparkt. Dies hat zur Folge, dass Fußgehende auf die Straße ausweichen müssen. Die vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass:
- Fahrzeuge im genannten Abschnitt ausschließlich im Straßenbereich und nicht mehr auf dem Gehweg zum Parken abgestellt werden können.
- Behinderungen durch verkehrswidrig abgestellte Fahrzeuge regelmäßig geahndet werden.
- Fahruntüchtige Fahrzeuge umgehend entfernt werden.
Begründung
Das grundsätzlich verbotene Parken auf dem Gehweg gefährdet und behindert den Fußverkehr und stellt insbesondere für Kinder eine große Gefahr dar. Dabei spielt es kaum eine Rolle, ob das Gehwegparken durch eine Beschilderung "legalisiert" wurde oder nicht. In den meisten Fällen werden die Fahrzeuge so abgestellt, dass Fußgehende nicht genügend Platz haben. Vielmehr wird mehr darauf geachtet, dass die Fahrbahn durch das teilweise auf dem Gehweg abgestellte Fahrzeug nicht eingeengt wird. Markierungen - sofern überhaupt vorhanden - werden großzügig ignoriert. In den Verwaltungsvorschriften (VwV) der StVO steht seit der Fassung vom 17. Juli 2009 zum Zeichen 315: "Das Parken auf Gehwegen darf nur zugelassen werden, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt, die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen durch die parkenden Fahrzeuge nicht beschädigt werden können und der Zugang zu Leitungen nicht beeinträchtigt werden kann." Nach den gültigen Straßenbau-Richtlinien muss ein solcher Gehweg(rest) mindestens 2,20 Meter breit sein. Diese Gehwegbreite ist im beschriebenem Abschnitt der Lahnstraße so gut wie gar nicht gegeben und offensichtlich waren oder sind der Behörde die einschlägigen Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht immer gegenwärtig. Die Rückverlegung des Parkens auf die Straße trägt auch zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeit bei, was ein weiterer Beitrag zur Sicherheit, der Lärmreduzierung und der Minderung von Luftschadstoffen im Wohnquartier bedeutet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2020Sie sind hierOFOF 1533/1Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Januar 2021OMOM 7027Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher StraßeDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 950Mehr Platz, mehr Sicherheit für die Lahnstraße zwischen der Krifteler Straße und der Schwalbacher StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme