Verkehrssicherheit an der Kita im Westhafen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Verkehrssicherheit an der Kita im Westhafen zu verbessern, indem Stellplätze mit eingeschränktem Halteverbot versehen und die Kontrolle von verbotswidrig geparkten Fahrzeugen verstärkt wird. Dies soll dazu beitragen, dass Eltern ihre Kinder sicher zur Kita bringen und abholen können.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Hafenstraße vor der Kita mit der Hausnummer 9 die Stellplätze mit eingeschränktem Halteverbot mit dem Zusatzschild "Bei Zuwiderhandlung wird abgeschleppt" zu versehen und verbotswidrig geparkte Fahrzeuge (sogenannte Dauerparker) engmaschiger zu kontrollieren bzw. abschleppen zu lassen.
Begründung
Vor der Kita in der Hafenstraße befinden sich vier Stellplätze auf dem Seitenstreifen mit dem Verkehrszeichen VZ 286-10 eingeschränktes Halteverbot mit dem Zusatzschild "MO-FR 7-17 Uhr auf dem Seiten-streifen". Die Parkplätze sind für Eltern gedacht, die ihre Kinder zur Kita bringen und abholen und dort nur kurzzeitig parken. Nach Beobachtung von Anwohnenden werden die Stellplätze jedoch häufig von Handwerkerfahrzeugen mit Sondergenehmigung oder Dauerparkern belegt, weshalb Eltern ihre PKW teilweise auf dem Radweg abstellen. Das wiederum gefährdet alle Verkehrs-teilnehmenden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2021Sie sind hierOFOF 153/1Verkehrssicherheit an der Kita im WesthafenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021OMOM 701Verkehrssicherheit an der Kita im WesthafenDirektanregung
- 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 52Verkehrssicherheit an der Kita im WesthafenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen SPD (= Ablehnung); Die PARTEI (= Enthaltung)