Tempo 30 auf der Gutleutstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, die Höchstgeschwindigkeit auf der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße auf 30 km/h zu begrenzen, um die Sicherheit insbesondere für die dort ansässigen Schulen und Kindertagesstätten zu erhöhen. Zudem sollen regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Erntestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.02.2026.
- Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB27.02.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Frankfurt wird Teil der Partnerschaft für den Heimatschutz07.07.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Erntestraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Gutleutstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, am besten durch eine fest installierte Messanlage, durchzuführen.
Begründung
Die Gutleutstraße, insbesondere stadtauswärts, wird von nicht wenigen Autofahrern als Rennstrecke mißbraucht. Trotz der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind hier Geschwindigkeiten weit darüber hinaus (oft sogar über 100 km/h) an der Tagesordnung. Auch wenn die Gutleutstraße eine so genannte "Grundnetzstraße" ist, hat der Magistrat dennoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem genannten Bereich auf 30 km/h zu beschränken, da sich hier drei Schulen (Werner-von-Siemens-Schule, Schule am Sommerhoffpark, Hermann-Herzog-Schule) und eine Kindertagesstätte (Kita 82) befinden (dazu kommen noch ein Altenwohnheim und eine Flüchtlingsunterkunft, in der Familien mit kleinen Kindern untergebracht sind).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2020Sie sind hierOFOF 1446/1Tempo 30 auf der GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020OMOM 6691Tempo 30 auf der GutleutstraßeDirektanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 122Tempo 30 auf der GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD, CDU, FDP und Die PARTEI gegen GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL und U.B. (= Annahme) zu 2. erster Absatz: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und U.B. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zweiter Absatz: Einstimme Annahme