Tempo 30 auf der Gutleutstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 1 schlägt vor, die Höchstgeschwindigkeit auf der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße auf 30 km/h zu begrenzen. Dies soll die Sicherheit der Anwohner, insbesondere von Kindern in der Nähe von Schulen und einer Kindertagesstätte, erhöhen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Erntestraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.02.2026.
- Bebauungsplan Nr. 929 - Nördlich Gutleutstraße/Östlich Erntestraße hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB27.02.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?25.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Frankfurt wird Teil der Partnerschaft für den Heimatschutz07.07.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Erntestraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf dem Streckenabschnitt der Gutleutstraße zwischen der Camberger Brücke und der Erntestraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Gutleutstraße regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen, am besten durch eine fest installierte Messanlage, durchzuführen.
Begründung
Die Gutleutstraße, insbesondere stadtauswärts, wird von nicht wenigen Autofahrern als Rennstrecke missbraucht. Trotz der maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind hier Geschwindigkeiten weit darüber hinaus (oft sogar über 100 km/h) an der Tagesordnung. Auch wenn die Gutleutstraße eine sogenannte "Grundnetzstraße" ist, hat der Magistrat dennoch die Möglichkeit, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem genannten Bereich auf 30 km/h zu beschränken, da sich hier drei Schulen (Werner-von-Siemens-Schule, Schule am Sommerhoffpark, Hermann-Herzog-Schule) und eine Kindertagesstätte (Kita 82) befinden (dazu kommen noch ein Altenwohnheim und eine Flüchtlingsunterkunft, in der Familien mit kleinen Kindern untergebracht sind).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2020OFOF 1446/1Tempo 30 auf der GutleutstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Oktober 2020Sie sind hierOMOM 6691Tempo 30 auf der GutleutstraßeDirektanregung
- 1. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 122Tempo 30 auf der GutleutstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats