Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiliggrathschule. Unterstützung der…
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Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiliggrathschule. Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem Bauvorhaben
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Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiliggrathschule. Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem Bauvorhaben Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Gebäude und Flächen der ehemaligen Willmannschule, die zur Zeit von der Freien Christlichen Schule (FCS) genutzt werden, sollen nach deren Umzug in das neue Gebäude in der Orber Straße, der Freiligrathschule zur Verfügung gestellt werden. Die Freie Christliche Schule soll bei der Planung und Baudurchführung bestmöglich unterstützt werden, um eine rasche Umsetzung zu realisieren. Begründung: Die Freiligrathschule hat seit Jahren ständig wachsende Schülerzahl und sehr beengte Verhältnisse. Teile des Unterrichts finden in der Heinrich-Kraft-Schule statt. Dieses Jahr müssen weitere Pavillons aufgestellt werden, um den Unterricht zu gewährleisten. Es fehlen Mehrzweckräume, Förder- und Rückzugsräume im Hinblick auf die Ganztagsschulentwicklung und die Inklusion. Die Freie Christliche Schule hat ein Grundstuück in der Orber Strasse erworben und beabsichtigt dort eine Schule zu bauen. Die jetzt genutzten Räumlichkeiten in Fechenheim sind Eigentum der Stadt Frankfurt und würden sich gut für eine Dependance der Freiligrathschule eignen. Es ergeben sich dadurch kürzere Schulwege für die Kinder und die sehr angespannte Schulraumsituation wird entschärft. Das Umfeld für zuziehende Familien, denen in der Regel eine gute Schule und kurze Wege sehr wichtig sind, wird attraktiver. Die Freie Christliche Schule soll in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihren Schulbetrieb zu verlegen und eine größere Schule zu bauen. Dadurch ergibt sich eine schnellere Entspannung der Situation für die Freiligrathschule und die Heinrich-Kraft-Schule. Der Heinrich-Kraft Schule fehlen ebenfalls die Räumlichkeiten, welche zur Zeit von der Freiligrathschule genutzt werden.
Inhalt
Antrag vom 13.08.2012, OF 143/11
Betreff: Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiliggrathschule. Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem Bauvorhaben
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Gebäude und Flächen der ehemaligen Willmannschule, die zur Zeit von der Freien Christlichen Schule (FCS) genutzt werden, sollen nach deren Umzug in das neue Gebäude in der Orber Straße, der Freiligrathschule zur Verfügung gestellt werden. Die Freie Christliche Schule soll bei der Planung und Baudurchführung bestmöglich unterstützt werden, um eine rasche Umsetzung zu realisieren.
Begründung: Die Freiligrathschule hat seit Jahren ständig wachsende Schülerzahl und sehr beengte Verhältnisse. Teile des Unterrichts finden in der Heinrich-Kraft-Schule statt. Dieses Jahr müssen weitere Pavillons aufgestellt werden, um den Unterricht zu gewährleisten. Es fehlen Mehrzweckräume, Förder- und Rückzugsräume im Hinblick auf die Ganztagsschulentwicklung und die Inklusion. Die Freie Christliche Schule hat ein Grundstuück in der Orber Strasse erworben und beabsichtigt dort eine Schule zu bauen. Die jetzt genutzten Räumlichkeiten in Fechenheim sind Eigentum der Stadt Frankfurt und würden sich gut für eine Dependance der Freiligrathschule eignen. Es ergeben sich dadurch kürzere Schulwege für die Kinder und die sehr angespannte Schulraumsituation wird entschärft. Das Umfeld für zuziehende Familien, denen in der Regel eine gute Schule und kurze Wege sehr wichtig sind, wird attraktiver. Die Freie Christliche Schule soll in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihren Schulbetrieb zu verlegen und eine größere Schule zu bauen. Dadurch ergibt sich eine schnellere Entspannung der Situation für die Freiligrathschule und die Heinrich-Kraft-Schule. Der Heinrich-Kraft Schule fehlen ebenfalls die Räumlichkeiten, welche zur Zeit von der Freiligrathschule genutzt werden.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. August 2012Sie sind hierOFOF 143/11Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiliggrathschule. Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem BauvorhabenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. September 2012OAOA 260Nutzung der städtischen Gebäude und Flächen der Freien Christlichen Schule in Fechenheim nach deren Umzug durch die Freiligrathschule - Unterstützung der Freien Christlichen Schule bei Ihrem BauvorhabenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme